Untersuchung der FINMA im Fall KPT - Krankenzusatzversicherung

(Letzte Änderung 11.01.2012)

Bern, 11.01.2012 - Die FINMA hat mit Verfügung vom 6. Januar 2012 das Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG sowie einiger ihrer Führungspersonen im Privatversicherungsbereich abgeschlossen und diverse Sanktionen verhängt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft nun seinerseits, ob auch im Bereich der sozialen Krankenversicherung, namentlich bei der KPT Krankenkasse AG und der Agilia Krankenkasse AG Massnahmen angezeigt sind.

Das BAG hat gestern von der Verfügung der FINMA in Sachen KPT Versicherungen AG im Privatversicherungsbereich Kenntnis genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass die obligatorische Krankenversicherung durch das beanstandete Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nicht tangiert ist. Dennoch wird das BAG entsprechende Abklärungen vornehmen.

Nebst seiner laufenden Aufsichtstätigkeit hat das BAG im Jahr 2010 eine ordentliche Vor-Ort-Prüfung (Audit) bei der KPT Krankenkasse AG vorgenommen. Es wurden verschiedene Bereiche geprüft. Keine der Beanstandungen steht im Zusammenhang mit den Sachverhalten, welche den von der FINMA verhängten Sanktionen zugrunde liegen.

Da der Verwaltungsrat der KPT Versicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG mit Ausnahme der beiden im Dezember ernannten Mitglieder zurückgetreten ist, prüft das BAG, ob der FINMA-Beauftragte vorübergehend auch die Funktionen des Verwaltungsrates der KPT Krankenkasse AG übernehmen wird. Aufgrund der Feststellungen der FINMA prüft das BAG des Weiteren, ob ausserordentliche Prüfungshandlungen und aufsichtsrechtliche Massnahmen im Grundversicherungsbereich erforderlich sind. In Frage kommt beispielsweise eine Sonderprüfung.


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