Agrarpolitik 2014-2017 wird grundsätzlich unterstützt

Bern, 16.12.2011 - Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) soll die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft noch nachhaltiger und wirtschaftlich leistungsfähiger werden. Dazu sollen das Direktzahlungssystem klar auf die Verfassungsziele ausgerichtet sowie die Instrumente zur Förderung von Innovation und Unternehmertum gezielt ausgebaut werden. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich breit unterstützt. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2011 die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und erste inhaltliche Vorentscheide getroffen.

Die AP 14-17 wurde in der Vernehmlassung im Grundsatz von allen Kantonen, den meisten Parteien (FDP, SPS, Grüne, BDP, GLP), den wichtigsten Wirtschafts- und Umweltorganisationen und einem Teil der bäuerlichen Organisationen unterstützt. SVP und EDU wiesen die Vorlage zurück. Der Schweizerische Bauernverband sowie weitere bäuerliche Organisationen forderten insbesondere bei gewissen Direktzahlungsinstrumenten und bei der Mittelverteilung substanzielle Korrekturen.

Der Bundesrat will aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse die zentralen Elemente des Konzepts beibehalten und hat heute das EVD mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt. In der Botschaft sollen die verschiedenen Forderungen aus der Vernehmlassung angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere in folgenden Bereichen sieht der Bundesrat Anpassungen an der Vorlage vor:

  • Verstärkung der Qualitätsstrategie:

Für die bestmögliche Positionierung der Produkte und Leistungen in den Märkten sind die Instrumente der Qualitäts- und Absatzförderung in Zukunft von noch grösserer Bedeutung, weshalb sie im Zusammenhang mit der Qualitätsstrategie gezielt ausgebaut werden.

  • Regelung der Milchkaufverträge:

Der Bundesrat ist bereit, die Milchbranche auch weiterhin bei der Anwendung von Milchkaufverträgen zu unterstützen und wird dieses von bäuerlicher Seite geäusserte Anliegen mit einer entsprechenden Regelung berücksichtigen.

  • Unterstützung der Tierhaltung und der Versorgungssicherheit:

Der Bundesrat will am vorgeschlagenen Grundkonzept für die Versorgungssicherheitsbeiträge festhalten. Bezüglich der bäuerlichen Forderungen nach einer besseren Berücksichtigung der Tierhaltung sieht er jedoch einen Kompromiss vor. Erstens soll der Basisbeitrag moderat erhöht und die Beitragshöhe nach Nutzungsintensität differenziert werden. Zweitens ist ein tierbezogener Alpungsbeitrag für Ganzjahresbetriebe vorgesehen, um die Bestossung der Alpweiden sicherzustellen. Um einen angemessenen Anbau von Futtergetreide in der Schweiz zu erhalten, soll zudem der Förderbeitrag Ackerbau erhöht werden.

  • Verstärkung der Förderung im Berggebiet:

Mit einer Erhöhung der Sömmerungs-, Hang- und Biodiversitätsbeiträge will der Bundesrat die gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Berggebiet stärker fördern.

  • Sicherstellung eines sozialverträglichen Übergangs:

Mit sogenannten Übergangsbeiträgen (bisher Anpassungsbeiträge) will der Bundesrat den Wechsel vom heutigen zum neuen Direktzahlungssystem für die betroffenen Bauernfamilien erleichtern. Die Übergangsbeiträge sollen bei einer Betriebsübergabe an den Hofnachfolger übertragen werden. Weil die leistungsbezogenen Direktzahlungen gegenüber der Vernehmlassung erhöht werden (siehe oben), sinkt die Summe der Übergangsbeiträge.

  • Verzicht auf Erhöhung des Mindestarbeitsaufkommens:

Der Bundesrat will an der vorgesehenen Anpassung der Faktoren für die Standardarbeitskräfte an den technischen Fortschritt festhalten. Hingegen soll aufgrund der breiten Kritik in der Vernehmlassung das minimale Arbeitsaufkommen als Eintrittsschwelle für den Bezug von Direktzahlungen im Talgebiet nicht erhöht werden.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Anfang 2012 die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 an das Parlament verabschieden. Die Gesetzesänderungen und die Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft von insgesamt 13 670 Mio. Franken sollen auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.


Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation BLW Tel.: 031 322 81 28



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-42738.html