Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Zweite öffentliche Auflage abgeschlossen

Bern, 25.11.1999 - Die zweite öffentliche Auflage im Verfahren um Erteilung der Betriebsbewilligung für die Konditionierungsanlage sowie für die Verbrennungs- und Schmelzanlage ist am 20. November 1999 zu Ende gegangen. Insgesamt haben 3 Gemeinwesen, 4 Vereine und Organisationen sowie 9 Personen Einsprache erhoben. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten Quartal des nächsten Jahres über das hängige Gesuch und die Einsprachen entscheiden.

Vom 21. September bis 20. November 1999 wurden das Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die Stellungnahmen der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) öffentlich aufgelegt:

Die wesentlichen Anträge der Einsprecher sind:

  • Mit einer wirksamen Eingangskontrolle ist sicherzustellen, dass unter keinen Umständen Abfälle in die Anlagen gelangen, die mit radioaktiven Stoffen verunreinigt sind, für welche die Anlage technisch nicht ausgelegt ist.
  • Die Annahmebedingungen für die radioaktiven Abfälle müssen definitiv in der Betriebsbewilligung festgelegt werden.
  • Die Eingangskontrolle ist so zu gestalten, dass auch problematische Nuklide wie Tritium und Kohlenstoff C-14 entdeckt werden.
  • Die in der Bau- und Teilbetriebsbewilligung vom 21. August 1996 festgelegten Abgabelimiten für radioaktive Stoffe sind entsprechend dem Rechtfertigungs- und Optimierungsgrundsatz der Strahlenschutzgesetzgebung deutlich zu senken.

Die Einsprachen werden zur Zeit durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation geprüft. Dieses wird dem Bundesrat einen Antrag unterbreiten.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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