Spitalfinanzierung: Bundesrat erlässt die nötigen Bestimmungen für die Einführung

Bern, 02.11.2011 - Im Hinblick auf eine geordnete Einführung der leistungsbezogenen Finanzierung im stationären Bereich auf 1. Januar 2012 (Fallpauschalen gemäss DRG) hat der Bundesrat zusätzliche Verordnungsbestimmungen verabschiedet. Diese regeln die Begleitmassnahmen zur Einführung der Fallpauschalen (Monitoring und Korrekturmassnahmen) sowie die Vergütung der Anlagenutzungskosten im Jahr 2012. Die Änderungen treten am 1. Dezember 2011 in Kraft. Das EDI bereitet zuhanden des Bundesrates des Weiteren eine Regelung zur Datenübermittlung vor.

Die nationalen Tarifpartner, der Verband der Schweizer Spitäler H+ und der Verband der Krankenversicherer santésuisse konnten sich im vergangenen August nicht darauf einigen, die Einführung der leistungsbezogenen Finanzierung näher zu regeln. Deshalb erlässt neu der Bundesrat im Interesse einer geordneten Einführung der leistungsbezogenen Fallpauschalen notwendige, zusätzliche Bestimmungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Diese beinhalten folgende Punkte:

  • Um die Entwicklung der Kosten und Leistungen überwachen zu können, wurde als Grundlage für Korrekturmassnahmen ein Monitoring konkretisiert. Ungerechtfertigte Mehrerträge der Leistungserbringer beim Wechsel des Tarifmodells sollen während einer zweijährigen Einführungsphase korrigiert werden.
  • Für die Abgeltung der Investitionskosten im Vergütungssystem DRG sieht der Bundesrat im Jahr 2012 einen prozentualen Zuschlag von 10% auf den verhandelten Basispreisen vor. Ab 2013 ist eine Abgeltung der Kosten, inkl. Investitionskosten, auf Basis der jeweiligen Kostenausweise der Spitäler und Geburtshäuser zu vereinbaren.

Da sich die nationalen Tarifpartner auch bezüglich der Übermittlung von abrechnungsrelevanten Daten nicht auf eine Lösung einigen konnten, wird das EDI dem Bundesrat voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Regelungsvorschlag unterbreiten. Es wird sich dabei auf die präzisierte Rechtsgrundlage stützen, welche der Nationalrat am 27. September 2011 beschlossen hat; der Ständerat wird voraussichtlich im Dezember darüber beraten Mit den vorgesehenen Regelungen durch den Bundesrat soll zu einem der Datenschutz garantiert werden und zum anderen die Rechnungskontrolle durch die Versicherer ermöglicht werden.

Ab 1. Januar 2012 werden die Leistungen der Spitäler und Geburtshäuser im stationären Bereich über leistungsbezogene Pauschalen vergütet. Sowohl diese einheitlichen, gesamtschweizerischen Bestimmungen als auch die bereits am 6. Juli 2011 vom Bundesrat genehmigte Tarifstruktur SwissDRG Version 1.0 erlauben die rechtzeitige Einführung der Pauschalen. Die Spitäler und Versicherer sind nun gehalten, die Basispreise zu vereinbaren und den Kantonsregierungen zur Genehmigung einzureichen.  


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