Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes

Bern, 07.09.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Das geltende Gesetz ist über hundert Jahre alt und genügt den heutigen Anforderungen des modernen Versicherungsmarktes nicht mehr.

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, auf eine umfangreiche Untersuchung über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen und auf die Vorentscheide des Bundesrates vom Februar dieses Jahres. Das Versicherungsvertragsrecht wird äusserlich und inhaltlich an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Es erhält einen zeitgemässen, übersichtlichen und den gewandelten Marktbedürfnissen angepassten Aufbau. Im Versicherungsvertrag sollen zwischen den Vertragsparteien gleich lange Spiesse geschaffen werden. Dies etwa dadurch, dass mit erweiterten vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten grössere Transparenz geschaffen wird. Im Weiteren sollen übereilte Vertragsabschlüsse widerrufen werden können und es wird ein ordentliches dreijähriges Kündigungsrecht eingeführt. Eine wesentliche Verbesserung enthält die Vorlage zudem mit Blick auf die Verzugs- (v.a. Prämienzahlungsverzug) und Verjährungsbestimmungen. Ausserdem wird, etwa durch Vorschriften zu den Prämienanpassungsklauseln, das Bedürfnis berücksichtigt, den Vertrag während seiner Laufzeit unter bestimmten Voraussetzungen anpassen zu können.


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