Krankenversicherung: Teilausgleich von zu viel und zu wenig bezahlten Prämien während sechs Jahren

Bern, 22.06.2011 - Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren für eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes zur Korrektur der zwischen 1996 und 2011 bezahlten Prämien in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eröffnet. Innert sechs Jahren sollen kantonale Überschüsse und Defizite der Krankenversicherer teilweise ausgeglichen werden, welche in der Vergangenheit entstanden sind. Die Vernehmlassung dauert bis Ende September.

Versicherten eines Kantons, in dem in der Vergangenheit zu wenig Prämien bezahlt wurde, wird während sechs Jahren ein Prämienzuschlag in Rechnung gestellt. Den Versicherten in Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt wurden, wird demgegenüber während sechs Jahren ein Prämienabschlag gewährt. Damit sollen die bestehenden kantonalen Ungleichgewichte, welche zwischen 1996 und 2011 entstanden sind, teilweise ausgeglichen werden. Diese Massnahme ermöglicht einen Ausgleich im Umfang von rund einer Milliarde Franken.

Die Versicherten sollen aber aufgrund dieser Massnahme nicht höhere Prämien zahlen müssen, als zur Deckung der Kosten benötigt werden. Deshalb ist der Prämienzuschlag maximal so hoch wie der Rückverteilungsbetrag aus den Lenkungsabgaben auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und der CO2-Emmissionsabgabe. Die Umweltlenkungsabgaben werden über die Krankenversicherer an die Versicherten zurückverteilt.

Um in Zukunft der Akkumulation neu entstehender Ungleichgewichte zwischen Prämieneinnahmen und -ausgaben sowohl auf gesamtschweizerischem und als auch auf kantonalem Niveau vorzubeugen, will der Bundesrat im Rahmen eines neu zu schaffenden Aufsichtsgesetzes einen Korrekturmechanismus einführen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende 2011die Botschaft überweisen. Wenn das Parlament die Vorlage rasch beschliesst, könnte dieser Mechanismus erstmals auf das Rechnungsjahr 2013 angewendet werden.

In der Zwischenzeit wird das BAG bei der Prämiengenehmigung darauf achten, dass die Prämien kostendeckend festgelegt werden, dies wiederum gesamtschweizerisch und jeweils auch auf kantonaler Ebene. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung per Anfang 2012 relevant.


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