Bundesrat will Kyoto-Ziellücke mit Emissionszertifikaten schliessen

Bern, 10.06.2011 - Die Schweiz wird ihr international verbindliches Ziel zur Verminderung des CO2-Ausstosses im Zeitraum 2008 bis 2012 voraussichtlich um 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr verfehlen. Damit die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll trotzdem erfüllen kann, sollen unter anderem zusätzliche Emissionszertifikate erworben werden. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, mit der Stiftung Klimarappen zu diesem Zweck Verhandlungen aufzunehmen.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation des Kyoto-Protokolls im Jahr 2003 international dazu verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um mindestens 8 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die neuesten Emissionsperspektiven des Bundesamtes für Umwelt BAFU für diesen Zeitraum zeigen, dass dieses Reduktionsziel voraussichtlich nicht erreicht wird. Gemäss dieser Prognose vom 19. November 2010 (siehe Kasten) wird die Schweiz ihr Kyoto-Ziel um 0,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr (oder um 4 Millionen Tonnen in der gesamten Verpflichtungsperiode) verpassen.

Das Kyoto-Protokoll erlaubt es den Industriestaaten, einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtung durch den Zukauf von ausländischen Emissionszertifikaten zu leisten. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, mit der Stiftung Klimarappen Verhandlungen über eine mögliche Anpassung ihres Reduktionsbeitrags aufzunehmen.

Die Stiftung Klimarappen wurde im Jahr 2005 mit dem Zweck gegründet, einen Beitrag zur Schliessung der Ziellücke zu leisten und die Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe zu verhindern. Die Einnahmen aus einem Preisaufschlag von 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff verwendet die Stiftung Klimarappen für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten im In- und Ausland. Sie hat sich in einer Vereinbarung mit dem UVEK zu einer Reduktion der CO2-Emissionen um 12 Millionen Tonnen im Zeitraum 2008 bis 2012 verpflichtet, wovon mindestens 2 Millionen Tonnen CO2 im Inland reduziert werden müssen.

Die Stiftung Klimarappen wird die vereinbarten Ziele voraussichtlich übertreffen. Sie hat ihre Bereitschaft signalisiert, die bis Ende 2012 entstehenden finanziellen Reserven für einen zusätzlichen Reduktionsbeitrag einzusetzen.

Würde die Ziellücke von 4 Millionen Tonnen CO2 ausschliesslich durch den Kauf von ausländischen Zertifikaten gedeckt, müssten dafür bei heutigen Preisen rund 60 Millionen Franken bereit gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass diese Kosten in den kommenden Jahren ansteigen. Je später die Schweiz die Zertifikate kauft, desto teurer werden sie voraussichtlich sein.

Änderung der CO2-Anrechnungsverordnung nötig

Das Kyoto-Protokoll sieht vor, dass ein substantieller Anteil des CO2-Ausstosses im Inland vermindert werden soll und dass ausländische Emissionszertifikate nur als Ergänzung zu den eigenen Anstrengungen eingesetzt werden sollten. Die Schweiz hat diese so genannte Supplementaritätsregel in der CO2-Anrechnungsverordnung vom 22. Juni 2005 umgesetzt. Die für die Stiftung Klimarappen geltende Obergrenze für den Auslandanteil von 2 Millionen Tonnen CO2 wird mit dem bestehenden Vertrag zwischen Bund und Stiftung bereits ausgeschöpft. Sollten die Verhandlungen mit der Stiftung erfolgreich sein und zusätzliche Emissionszertifikate angerechnet werden, müsste der Bundesrat die Verordnung anpassen.

 

KASTEN
Defizit im Treibstoffsektor

Das BAFU musste seine Prognose für den CO2-Ausstoss in der Schweiz für die Jahre 2010 bis 2012 im November 2010 nach oben korrigieren, weil sich die Wirtschaft nach dem Einbruch 2009 früher und kräftiger erholt hat als erwartet. Diese grundsätzlich positive Entwicklung hat den Nachteil, dass die Emissionen von Treibhausgasen weniger stark zurückgegangen sind als vor einem Jahr vorausgesagt wurde.

Ausserdem geht das BAFU davon aus, dass die von der CO2-Abgabe befreiten Unternehmen ihre Verpflichtungsziele um 0,25 Millionen Tonnen CO2 übertreffen. Weil davon ausgegangen werden muss, dass die Unternehmen diese Übererfüllungen in den Zeitraum ab 2012 übertragen, können sie nicht der aktuellen Periode angerechnet werden.

Das CO2-Gesetz versucht, die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls in zwei Bereichen umzusetzen: Über reduzierte Ausstösse von Treibstoff und von Brennstoff. Während sich die Entwicklung der CO2-Emissionen des Brennstoffsektors auf Zielkurs befindet, sind die Emissionen im Treibstoffbereich zwischen 1990 und 2009 weiter angestiegen. Für die Kyoto-Verpflichtungsperiode (2008 bis 2012) muss mit einer Ziellücke von 4 Millionen Tonnen CO2 gerechnet werden.

Das geltende CO2-Gesetz sieht die Einführung einer CO2-Abgabe auf Treibstoffe vor, wenn dies zur Zielerreichung notwendig ist. Auf diesen Schritt wurde bisher verzichtet. Selbst wenn die CO2-Abgabe vor Ende 2012 noch eingeführt werden könnte, würde sie keinen ausreichend hohen Reduktionsbeitrag mehr leisten, um die Kyoto-Zielerreichung garantieren zu können.


Adresse für Rückfragen

Reto Burkard, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Abteilung Klima, Tel. 031 325 92 96



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