EU-Chemikalienverordnung REACH: Schweizer Helpdesk wird weitergeführt

Bern, 25.05.2011 - Das REACH-Helpdesk für Schweizer Unternehmen wird gemäss Bundesratsbeschluss zur dauerhaften Einrichtung. Es unterstützt die Schweizer Exportindustrie bei der Einhaltung der Chemikalien-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) der Europäischen Union EU.

Das komplexe REACH-Regelwerk zum Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien ist seit 2007 in Kraft und verlangt, dass in allen Mitgliedstaaten entsprechende Helpdesks eingerichtet werden, um den betroffenen Firmen Informationen zur Verfügung zu stellen, sie zu beraten und bei der Einhaltung der Verordnung zu unterstützen.

In der Schweiz erfolgte die Eröffnung eines REACH-Helpdesk 2008 vorerst befristet auf drei Jahre Angesichts der grossen Bedeutung der Schweizer Exporte in den EU-Raum, namentlich auch für die kleinen und mittleren Unternehmen KMU, wird das Helpdesk jetzt aber definitiv bei der gemeinsamen Anmeldestelle Chemikalien des Bundesamts für Gesundheit BAG, des Bundesamt für Umwelt BAFU und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO eingerichtet.


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Bundesamt für Gesunheit, Roland Charrière, Leiter Direktionsbereich Verbraucherschutz, (Tel. 031 322 95 05 , media@bag.admin.ch)



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