Niederspannungsinstallationen: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 16.10.2000 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Vernehmlassung für den Entwurf einer neuen Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) eröffnet. Die neue Verordnung soll die bestehenden Vorschriften von 1989 ersetzen und insbesondere die Kontrolle der Niederspannungsinstallationen den Rahmenbedingungen in einer liberalisierten Wirtschaft anpassen

Nach geltendem Recht müssen elektrische Niederspannungsinstallationen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Obwohl nach Gesetz der Eigentümer der Installation für deren Sicherheit verantwortlich ist, musste er sich bisher nicht um diese Kontrollen kümmern. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Inspektorat) waren im Rahmen der Verordnung verpflichtet, diese Kontrollen vorzunehmen und damit die Sicherheit der Installationen zu gewährleisten.

In Zukunft soll die Verantwortung für die Sicherheit der Installationen vollumfänglich beim Hersteller und, im besonderen, beim Eigentümer der Installation liegen. Dieser wird vom EVU aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund dieser Aufforderung wird er Fachleute seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen müssen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigen, kann der Eigentümer gegenüber dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis abgeben. Die EVU und das Inspektorat sorgen künftig in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer der Installationen und werden nur noch in Ausnahmefällen selber kontrollieren.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende Januar 2001.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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