Vereinbarung zwischen der Schweiz und Ägypten zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes ist in Kraft

Bern, 26.04.2011 - Die Vereinbarung zur Sicherung des beweglichen kulturellen Erbes zwischen der Schweiz und Ägypten ist in Kraft. Damit verbessert sich der Schutz dieser Kulturgüter. Die Vereinbarung umfasst archäologische Altertumsfunde bis ca. 1500 A.D., die besonders von Plünderungen betroffen sind. Die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur ist für den Vollzug in der Schweiz verantwortlich.

Ziel der Vereinbarung ist es, einen Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und zum Austausch des kulturellen Erbes beider Staaten zu leisten und den rechtswidrigen Handel mit Kulturgut zu verhindern. Die Vereinbarung enthält Kategorien archäologischer Altertumsfunde bis ca. 1500 A.D. Die darin aufgeführten Kulturgüter sind in beiden Staaten besonders geschützt und von wesentlicher Bedeutung für das kulturelle Erbe.

Mit der Vereinbarung treten insbesondere neue Regelungen zur Einfuhr von Kulturgütern in Kraft. So wird bei der Einfuhr neuerdings die Zollbewilligung des anderen Vertragsstaats kontrolliert. Weiter enthält sie vereinfachte Modalitäten für die Rückführung rechtswidrig eingeführter Kulturgüter und Bestimmungen zur verbesserten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Kulturgütertransfers.

Der Bundesrat schloss die Vereinbarung mit Ägypten am 14. April 2010 ab und notifizierte sie anschliessend. Das Inkrafttreten erfolgte gestützt auf die ägyptische Gegennotifikation vom 20. Februar 2011. Vergleichbare bilaterale Vereinbarungen über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut sind bereits mit Italien (2008) und mit Griechenland (2011) in Kraft. Der Bundesrat hat weitere Vereinbarungen mit Peru (2006) und mit Kolumbien (2010) abgeschlossen.

In Vorbereitung sind weitere Vereinbarungen mit Staaten, welche die UNESCO-Konvention von 1970 über Massnahmen zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ebenfalls ratifizierten. Für den Vollzug in der Schweiz ist die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamtes für Kultur federführend.

Weitere Informationen gibt es unter: www.bak.admin.ch/kgt > «Bilaterale Vereinbarungen»


Adresse für Rückfragen

Benno Widmer, Leiter Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer & Anlaufstelle Raubkunst, Bundesamt für Kultur
+41 (0)31 322 03 25, Benno.Widmer@bak.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-38754.html