Grundsteinlegung für das Bundesstrafgericht in Bellinzona

Bern, 25.10.2010 - Am 25. Oktober 2010 wird der Grundstein für das Neu- und Umbauprojekt des Bundesstrafgerichts in Bellinzona gelegt. Den feierlichen Anlass begleiten Na-tionalratspräsidentin Pascale Bruderer, die projektbeteiligten Behörden und Ämter sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesstrafgerichts.

Bevor der Stein ins Fundament des künftigen Bundesstrafgerichts eingelassen wird, überbringen Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gremien von Bund, Kanton und Stadt ihre Grussworte. Für den Bund ist dies Nationalratspräsidentin Pascale Bruderer, für den Kanton Tessin Vize-Regierungspräsidentin Laura Sadis und für die Stadt Bellinzona Bürgermeister Brenno Martignoni. Im Namen der zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer spricht der Präsident des Bundesstrafgerichts Andreas J. Keller und für die Bauherrschaft Bernard Matthey-Doret, Vize-Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik.

Dem Grundstein werden diverse Zeit- und Projektzeugnisse anvertraut. Die Schatulle enthält die Pläne der Baubewilligung, aktuelle Ausgaben von Tessiner Tageszeitungen, die Botschaft über die Immobilien des EFD für das Jahr 2009, je ein Exemplar der Bundesverfassung und des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, diverse für das Bundesstrafgericht massgebliche Gesetzestexte sowie Unterlagen zur Organisation und zu den Mitarbeitenden des Bundesstrafgerichts.

Provisorischer Betrieb seit 2004

Das Bundesstrafgericht ist seit 2004 in Bellinzona tätig und ist bislang in provisorischen Räumlichkeiten untergebracht. Das Gericht umfasst im heutigen Zeitpunkt 17 Richterinnen und Richter und rund 43 Angestellte. Es gliedert sich zurzeit in eine Strafkammer und zwei Beschwerdekammern. Dienste und administratives Personal sind dem Generalsekretariat unterstellt. Das Bundesstrafgericht beurteilt als Strafkammer in erster Instanz Straffälle in Bundeskompetenz, die vor allem Bereiche wie Geldwäscherei, Korruption, Terrorismusfinanzierung und Wirtschaftsdelikte betreffen und meist einen internationalen Bezug aufweisen. Die Beschwerdekammern beurteilen Beschwerden gegen Handlungen und Verfügungen insbesondere der Bundesanwaltschaft sowie im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.

Repräsentative und funktionale Anlage

Für den definitiven Standort der Bundesbehörde verkauft der Kanton Tessin dem Bund das Gebäude der ehemaligen Handelsschule (Scuola di commercio). Die architektonische Lösung für das Bauvorhaben wurde in einem Projektwettbewerb ermittelt. Das Preisgericht zeichnete im Februar 2008 das Projekt „DE IURE" des Generalplanerteams CDL Bearth&Deplazes AG, Durisch+Nolli Architetti Sagl, Lugano, mit dem 1. Rang aus. Das Siegerprojekt wertet die historische Bausubstanz auf und ermöglicht durch den Neubau optimale Arbeitsabläufe. Die Anlage genügt hohen Sicherheitsanforderungen und schafft dem Gericht als Schauplatz öffentlicher Verhandlungen einen repräsentativen Rahmen.

Definitiver Standort des Bundesgerichts ist 2013 bezugsbereit

Der Verpflichtungskredit für das Bauvorhaben beträgt CHF 38.9 Mio. Der Kanton Tessin beteiligt sich mit 43 Prozent an den Anlagekosten. Der Neubau wird im Standard MINERGIE-P-ECO®, der Umbau im Standard MINERGIE® erstellt. Die Bauarbeiten haben im Mai 2010 mit dem Rückbau diverser Einbauten und dem Abbruch der Gebäudeflügel begonnen. Die Ausführung wird Ende 2012 abgeschlossen sein, der Bezug des Gebäudes ist auf Frühling 2013 geplant.

Wie das Bundesgericht in Lausanne sollen auch die vorgelagerten Gerichte, Bundesstrafgericht und Bundesverwaltungsgericht, ihre definitiven Standorte ausserhalb Berns erhalten Dies als Zeichen des politischen Willens zur Dezentralisierung. Mit der definitiven Ansiedlung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona wird der Kanton Tessin zum Standort einer bedeutenden Institution der Eidgenossenschaft.


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