Anhörung zur Anpassung des Verordnungsrechts als Folge der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes

(Letzte Änderung 19.10.2010)

Bern, 18.10.2010 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eröffnet die Anhörung zur Anpassung der Betäubungsmittelverordnungen. Diese Verordnungen regeln die Details bei der Einführung der Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, z.B. die Aufgaben und Zuständigkeiten. Die Anhörung läuft bis 30. November 2010.

Am 20. März 2008 hat das Parlament die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes (nBetmG) beschlossen und die Schweizer Bevölkerung hat sie am 30.11.2008 in einer Referendumsabstimmung gutgeheissenen. In der Folge müssen die bestehenden Betäubungsmittelverordnungen angepasst und neu konzipiert werden. Die bisherigen vier Bundesratsverordnungen, zwei Swissmedic-Verordnungen und zwei Bundesratsbeschlüsse, werden neu in zwei Bundesratsverordnungen und einer EDI-Verordnung zusammengefasst.
Das neue Verordnungskonzept entspricht den im nBetmG enthaltenen unterschiedlichen Regelungsgebieten, die in der Kompetenz verschiedener Bundesstellen liegen und sich grundsätzlich an unterschiedliche Adressatenkreise richten. Das Heilmittelinstitut Swissmedic erteilt vornehmlich Bewilligungen für Betäubungsmittel im Industrie- und Handelsbereich und ist für deren Kontrolle zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seinerseits ist zuständig für die Koordination der Massnahmen in den Bereichen Prävention, Therapie und Schadensminderung, die Bewilligungserteilung und Kontrolle im Zusammenhang mit der diacetylmorphingestützten Behandlung (ehemals heroingestützte Behandlung) sowie die Erteilung der Ausnahmebewilligungen für verbotene Betäubungsmittel. Die EDI-Verordnung enthält die Verzeichnisse der kontrollierten Substanzen.
Die vorliegenden Verordnungsänderungen konkretisieren die beschlossenen Änderungen des nBetmG und schliessen Lücken im bestehenden Verordnungsrecht.


Adresse für Rückfragen

- BAG, Martin Büechi, Telefon 031 – 322 95 05 oder media@bag.admin.ch
- Swissmedic, Joachim Gross, Telefon 031 – 322 02 76 oder joachim.gross@swissmedic.ch / media@swissmedic.ch


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