Anflugbeschränkungen: Bundesrat prüft Rekurs gegen Urteil des EU-Gerichtes

Bern, 09.09.2010 - Der Bundesrat bedauert, dass das Europäische Gericht die Klage der Schweiz gegen einen Entscheid der EU-Kommission abgewiesen und damit die deutschen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich gestützt hat. Der Bundesrat wird das Urteil nun prüfen und anschliessend über einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof entscheiden. Die Schweiz will die Gespräche mit Deutschland für eine Lösung des Fluglärmstreits weiterführen.

Gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU hat die Schweiz im Juni 2003 Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die von Deutschland erlassenen morgendlichen und abendlichen Beschränkungen der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich eingereicht. Die EU-Kommission wies die Beschwerde im Dezember 2003 ab. Sie sah weder einen Verstoss gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit, noch eine Diskriminierung der Fluggesellschaft Swiss durch die einseitige deutsche Verordnung. Der Bundesrat beschloss nach Analyse der Begründung, diesen Entscheid beim  Europäischen Gericht anzufechten. Er vertrat weiterhin die Auffassung, dass die deutsche Verordnung den Zugang der Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsstrecken unverhältnismässig und in diskriminierender Weise einschränke.

In seinem heute veröffentlichten Urteil weist das Europäische Gericht die Klage der Schweiz gegen den Entscheid der EU-Kommission ab. Der Bundesrat bedauert dies und wird nach einer eingehenden Analyse in den nächsten zwei Monaten entscheiden, ob die Schweiz den Entscheid vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten wird.

Darüber hinaus will die Schweiz die Gespräche mit Deutschland weiterführen, da der Fluglärmstreit das ansonsten ausgezeichnete Verhältnis der beiden Nachbarstaaten weiterhin belastet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz und Deutschland auf politischer Ebene eine tragfähige Lösung finden müssen, welche beiden Seiten eine Verbesserung bringt. Die Schweiz ist bereit, weiterhin konstruktiv auf einen Vertrag hinzuarbeiten.


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