Wachstumschance der Rheinschifffahrt im Import- und Exportverkehr

Bern, 09.09.2010 - Die Schweizer Rheinschifffahrt hat ihr Potenzial im Import- und Exportverkehr noch nicht ausgeschöpft. Hingegen kann sie nur wenig zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene beitragen. Zu diesem Schluss kommt die Studie „Rheinschifffahrt und Schweizer Verlagerungspolitik“, die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) gemeinsam mit den Schweizerischen Rheinhäfen in Auftrag gegeben worden war.

Die Rheinschifffahrt ist ein bedeutender Verkehrsträger für den Import- und Exportverkehr der Schweiz: 14% aller Importe und 5% aller Exporte werden über den Rhein abgewickelt. Bezogen auf Im- und Exporte einzig im Rheineinzugsgebiet (also die Gebiete nördlich Basel im Rheinkorridor) erreicht die Rheinschifffahrt einen hohen Marktanteil von 42%.

Zwar hat die Rheinschifffahrt in den letzten Jahren Marktanteile an die Strasse und Schiene verloren. Dennoch nutzt sie ihre Stärken gut aus: in ihrem wichtigsten Marktsegment, den Massengütern auf langen Distanzen, erzielt sie sehr hohe Marktanteile, die sich kaum mehr steigern lassen.

Steigerungspotenzial liegt gemäss der Studie für die Rheinschifffahrt beim Im- und Export von Containern zwischen den Nordseehäfen und der Schweiz sowie im Import-/Exportverkehr zwischen Industriegebieten entlang des Rheins. Das zusätzliche Potenzial wird auf 1.5 Mio. Tonnen pro Jahr geschätzt, was 20% des heutigen Binnenschifffahrtsverkehrs von und nach Basel entspricht. Insbesondere kann sie von den Bemühungen der Seehäfen Antwerpen und Rotterdam profitieren, mehr Verkehr durch die Binnenschifffahrt (und Bahn) transportieren zu lassen.

Als Zulauf zu den alpenquerenden kombinierten Verkehren bis nach Italien attestiert die Studie der Rheinschifffahrt dagegen keinen namhaften Beitrag zur Verlagerung. Die Potenziale im Transitverkehr werden durch die Schifffahrt bereits gut ausgenutzt, ein Steigerungspotenzial ist nicht erkennbar.

Die Studie zeigte weiter, dass die Subventionierung der Import- und Exportverkehre im Rahmen des Verlagerungsgesetzes bei den Schiffsoperateuren zu wenig bekannt ist und sie daher nicht teilhaben. Dies kann als Benachteiligung der Rheinschifffahrt angesehen werden, obwohl nach geltender Praxis auch die Schiffsoperateure als anspruchsberechtigte Operateure im Rahmen der KV-Abgeltungen anerkannt werden können. Das BAV wird entsprechend der Praxis der Vorjahre die Abgeltungen für den nicht alpenquerenden kombinierten Verkehr Schiene-Strasse im Import- und Export auf das nächste Jahr weiter senken. Zudem wird es weitere Abklärungen treffen, inwiefern auf die Abgeltung des Unbegleiteten Kombinierten Verkehrs (UKV) im maritimen Import-/Exportverkehr ganz verzichtet werden kann.

Damit das Potenzial der Rheinschifffahrt bei den Importen und Exporten besser genutzt werden kann, sind auch zusätzliche Anstrengungen seitens der Rheinschifffahrt notwendig, um die Transportkette noch besser an den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft zu orientieren.


Adresse für Rückfragen

• Bundesamt für Verkehr, Information, 031 322 36 43
• Schweizerische Rheinhäfen, Hans-Peter Hadorn, Direktor, Tel. 061 639 95 77



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Bundesamt für Verkehr
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