Unbeschwerte Festtage - ohne Campylobacter-Infektionen

Bern, 17.12.2009 - Die Festtage zum Jahreswechsel sind traditionell die Zeit besonderer kulinarischer Genüsse. Leider haben diese häufig auch unliebsame Folgen, nämlich eine Infektion mit Campylobacter-Bakterien. Das BAG erinnert an drei einfache Hygieneregeln zum Umgang mit rohem Fleisch.

Campylobacter-Bakterien verursachen schwere Durchfallerkrankung mit Fieber und Krämpfen im Unterbauch. Sie sind in den letzten Jahren stark auf dem Vormarsch und haben als Nummer 1 bei den durch Lebensmittel übertragenen Infektionen schon lange die Salmonellen abgelöst, die immer mehr im Rückgang sind und nur noch eine geringe Rolle spielen.

Ausser im Sommer verzeichnet das BAG auch nach den Festtagen zum Jahreswechsel alljährlich eine Zunahme der gemeldeten Campylobacter-Infektionen. Hauptgrund: Traditionell werden an den Festtagen gerne Speisen wie Fondue Chinoise, Fondue Bourguignonne oder Tatarenhut (Tischgrill) verzehrt, die in geselliger Runde direkt am Tisch zubereitet werden. Im rohen Fleisch können Campylobacter-Bakterien lauern, ganz besonders im Geflügelfleisch. Passt man bei der Zubereitung dieser beliebten Speisen nicht richtig auf, kann man sich leicht eine Infektion mit Durchfallerregern holen.

Solche Gerichte kann man unbeschwert geniessen, sofern drei einfache Hygieneregeln beachtet werden:

Schrubben:
Für die Zubereitung von Pouletfleisch und anderen Lebensmitteln (z.B. Salate) möglichst separate Schneidbretter verwenden. Schneidbretter, Messer und andere Küchenutensilien nach jeder Verwendung gründlich mit Warmwasser und Reinigungsmittel waschen und an der Luft trocknen lassen oder mit sauberem Tuch oder Haushaltpapier abtrocknen. Nach dem Handhaben von rohem Fleisch auch die Hände gut waschen.

Trennen:
Rohes Fleisch und Fleischsaft dürfen nie in Kontakt mit genussfertigen Speisen kommen. Das Zwei-Teller-Prinzip einhalten: Nie den gleichen Teller für rohes und für fertig zubereitetes Fleisch benutzen. Das rohe Fleisch nicht auf den gleichen Teller legen wie Sossen oder andere Beilagen.

Garen:
Fleisch immer vollständig durchgaren! Vollständig durchgegartes Pouletfleisch hat keine roten Stellen mehr und auch keinen roten Fleischsaft (Fleisch darf nicht mehr roh oder "saignant" sein).

Werden diese einfachen Regeln beachtet, sollten die kulinarischen Freuden an den Festtagen nicht durch unliebsame Nachwirkungen getrübt werden.


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Andreas Baumgartner, Sektion Mikrobiologische & Biotechnologische Risiken, Tel 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



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