Der Bundesrat verabschiedet den Bericht zur Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen

(Letzte Änderung 26.06.2012)

Bern, 28.10.2009 - Der Bundesrat hat den Bericht zur Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen genehmigt. Darin werden neun Aktionsfelder zur Qualitätssicherung festgelegt, in denen der Bundesrat in Zukunft eine aktive Rolle übernehmen wird.

Mit der Publikation von Qualitätsindikatoren von Spitälern hat der Bund bereits Massnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen. Auf Anstoss des Ständerates hat der Bund nun eine umfassende Qualitätsstrategie entworfen, in der die zukünftigen Schwerpunkte der Qualitätssicherung festgelegt werden.

Mit der Qualitätsstrategie nimmt der Bund seine Verantwortung im Bereich Qualitätssicherung wahr. Durch seine übergreifende Rolle schafft er Anreize zur Sicherung der Qualität und stellt den Informationsaustausch zwischen den verschieden Akteuren sicher. Dazu sollen unter anderem die Qualitätssicherung in der Ausbildung von medizinischem Personal verankert werden. Zudem soll die Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten gefördert werden. Die Umsetzung der Qualitätsstrategie soll entweder durch eine neu aufzubauende Institution oder durch eine bestehende Institution erfolgen.


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