Besserer Gesundheitsschutz für Flugzeugbesatzungen

Bern, 18.09.2009 - Der Gesundheitsschutz für schweizerische Flugzeugbesatzungen wird verbessert. Mit der Teilrevision der Luftfahrtverordnung hat der Bundesrat das fliegende Personal neu teilweise dem Gesundheitsschutz des Arbeitsgesetzes unterstellt. Von den neuen Regelungen profitieren schwangere Frauen, stillende Mütter und Mitglieder von Flugzeugbesatzung mit Kindern.

Flugzeugbesatzungen sind bisher dem Schweizer Arbeitsgesetz grundsätzlich nicht unterstellt, weil ihre Einsatzzeiten in weiten Teilen international geregelt sind und weil die Bedingungen in der Luftfahrt als derart besonders eingestuft werden, dass sie nicht mit den Anforderungen des Arbeitsgesetzes in Einklang zu bringen sind. Nach Ansicht des Bundesrates können einzelne Bestimmungen im Schweizer Arbeitsrecht jedoch sehr wohl auch auf Flugzeugbesatzungen angewendet werden. Darum hat er durch eine Teilrevision der Luftfahrtverordnung  auch das fliegende Personal neu teilweise den  Bestimmungen des Gesundheitsschutzes im Arbeitsgesetz unterstellt. Die Neuregelung tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.

Ab diesem Datum gelten für schwangere Frauen und stillende Mütter in Bezug auf ihren Einsatz an Bord von Flugzeugen neue Regelungen. Schwangere Frauen können zwar schon heute verlangen, dass sie vom Flugdienst befreit werden, um das Ungeborene durch die Belastungen bei der Arbeit nicht einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen. Die Luftfahrtunternehmen waren bis anhin aber nicht verpflichtet, den Frauen eine andere Tätigkeit anzubieten. Neu soll der Arbeitgeber schwangeren Frauen und stillenden Müttern, welche vom Flugdienst befreit sind, nach Möglichkeit eine gleichwertige Arbeit anbieten, bei welcher die mit dem Flugdienst verbundenen spezifischen Belastungen nicht anfallen. Ist dies nicht möglich, so haben die betroffenen Frauen Anspruch auf 80 Prozent ihres Lohnes. Ferner soll bei der Planung von Einsätzen auf  Bedürfnisse von Besatzungsmitgliedern, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben, Rücksicht genommen werden.


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