UNESCO : La Chaux-de-Fonds und Le Locle für die Aufnahme in die Welterbeliste empfohlen

Bern, 12.05.2009 - Die beratende Fachkommission ICOMOS empfiehlt die Aufnahme der Stadtlandschaft Uhrenindustrie La Chaux-de-Fonds und Le Locle in die Liste des Welterbes. Die definitive Entscheidung wird durch das Welterbekomitee an der 33. Sitzung vom 22. bis 29. Juni 2009 in Sevilla getroffen.

Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS ist die beratende Fachkommission der UNESCO für das Kultur- und Naturerbe der Welt. In seinem Evaluationsbericht zur Kandidatur der beiden Uhrmacherstädte bestätigt der ICOMOS den besonderen universellen Wert der beiden Uhrmacherstädte im Neuenburger Jura und empfiehlt deren Aufnahme in die Welterbeliste.

Das Welterbekomitee trifft die definitive Entscheidung an seiner 33. Sitzung, die vom 22. bis 29. Juni 2009 in Sevilla, Spanien stattfindet. Das Welterbekomitee ist das Entscheidungsgremium für die Aufnahme in die Welterbeliste. Es besteht aus 21 der 186 Mitgliedstaaten der Welterbekonvention. Die Schweizer Delegation wird zusammen mit Vertretern der beiden Städte in beobachtender Funktion an der Sitzung teilnehmen.

Der ICOMOS empfiehlt weiter, die Kandidatur «Architektonisches und urbanistisches Werk von Le Corbusier», das von Argentinien, Deutschland, Belgien, Japan und der Schweiz unter der Federführung Frankreichs eingereicht wird, zu «verschieben»: Das Dossier muss möglicherweise überarbeitet werden


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Kultur: Anne Weibel, Kommunikation, Tel. 031 322 79 85
Kandidaturleitung: Jean-Daniel Jeanneret, Tel. 078 703 59 08
Stadt La Chaux-de-Fonds: Laurent Kurth, Tel. 032 967 62 20
Stadt Le Locle: Cédric Dupraz, Tel. 032 933 84 06
Kanton Neuenburg: Jacques Bujard, Tel. 032 889 69 09


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-26843.html