Verfahren für unbefristete Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg: Einsprecher erhalten Einsicht in weitere Akten

Bern, 21.04.2009 - Die BKW FMB Energie AG hatte am 25. Januar 2005 ein Gesuch um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg eingereicht. Die Gesuchsunterlagen waren vom 13. Juni bis 14. Juli 2008 öffentlich aufgelegt. Nun können die Parteien des Verfahrens Einsicht in weitere Akten nehmen.

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kraftwerk der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Diese läuft am 31. Dezember 2012 ab. Am 25. Januar 2005 hat die BKW FMB Energie AG deshalb um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg vom 14. Dezember 1992 ersucht.

Vom 13. Juni 2008 bis 14. Juli 2008 erfolgte bei den Staatskanzleien der betroffenen Kantone sowie bei den betroffenen Amtsbezirken und Gemeindeverwaltungen die öffentliche Auflage des Gesuches sowie von weiteren Akten, unter Hinweis auf die Möglichkeit der Einspracheerhebung. Gegen das Gesuch sind zahlreiche Einsprachen eingegangen.

In diesem Verfahren können nun weitere Akten eingesehen werden. Zur Einsicht in diese Akten ist berechtigt, wer bereits Einsprache erhoben hat. Wer bisher keine Einsprache erhoben hat, bleibt vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Kernenergiegesetz, Art. 61 und 55 Abs. 1). Wer von der Akteneinsicht Gebrauch machen will, muss persönlich erscheinen. Es ist auch zulässig, die Akten durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter einzusehen. In jedem Fall ist ein gültiger amtlicher Ausweis vorzuweisen.

Die Akten können nach vorgängiger telefonischer Anmeldung (Tel. 031 322 56 26) vom 27. April bis 26. Mai 2009 beim Bundesamt für Energie BFE, Mühlestrasse 4, 3063 Ittigen, eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen zu den aufgelegten Akten können beim BFE bis 26. Mai 2009 eingereicht werden. Eine öffentliche Auflage der Akten erfolgt nicht.


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