Verordnung über die Treibstoffökobilanz in Kraft gesetzt

Bern, 09.04.2009 - Bundesrat Leuenberger setzt auf den 15. April die departementale Verordnung über die Treibstoffökobilanz von biogenen Treibstoffen in Kraft. Diese konkretisiert die Anforderungen an den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz für Steuererleichterungen von biogenen Treibstoffen. Zudem regelt sie das Prüfverfahren des Bundesamts für Umwelt BAFU.

Das Parlament hat 2007 mit der Verabschiedung des Mineralsteuergesetzes die Grundlagen geschaffen, damit biogene Treibstoffe, d.h. Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, von der Mineralölsteuer befreit werden können. Biogene Treibstoffe verursachen in der Regel weniger Treibhausgasemissionen als fossile Treibstoffe aus Erdöl. Das Parlament machte aber die Förderung biogener Treibstoffe auch davon abhängig, dass diese Treibstoffe über den ganzen Lebensweg keine wesentlich höhere Umweltbelastung verursachen als dies bei konventionellen fossilen Treibstoffen der Fall ist. Der Bundesrat hat in der Mineralölsteuerverordnung die ökologischen und sozialen Mindestanforderungen für eine Steuererleichterung festgelegt. Die geänderte Mineralölsteuergesetzgebung ist am 1. Juli 2008 in Kraft getreten.

Die Treibstoffökobilanz-Verordnung des UVEK, welche am 15. April in Kraft tritt, regelt nun im Detail, welche Angaben ein Importeur oder inländischer Hersteller liefern muss, damit überprüft werden kann, ob für den entsprechenden Treibstoff der Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz gemäss Mineralölsteuergesetzgebung erbracht ist.

Anforderungen an den Nachweis und Prüfverfahren

Die Steuererleichterung soll nur Treibstoffen zugute kommen, welche effektiv vom Anbau der Rohstoffe bis zum Verbrauch der Treibstoffe im Vergleich zu fossilem Benzin 40 Prozent weniger klimawirksame Treibhausgase verursachen, dabei die Umwelt nicht erheblich mehr belasten sowie weder Regenwald noch die biologische Vielfalt gefährden. Damit ist in der Praxis ausgeschlossen, dass biogene Treibstoffe aus Getreide, Mais, Soja oder Palmöl von der Steuererleichterung profitieren.

Die verlangten Angaben müssen verständlich, nachvollzieh- und überprüfbar sein. Sie umfassen detaillierte Informationen und Belege zum Lebensweg von Treibstoffen. Die Gesuchsteller müssen auch Angaben liefern zum Ort des Anbaus und zur Nutzung der Anbaufläche vor dem Anbau der Rohstoffe, zur Einhaltung der Umweltvorschriften und zur Einhaltung einer guten landwirtschaftlichen Praxis beim Anbau.

Das BAFU prüft die Plausibilität und Richtigkeit der Angaben und verlangt bei Bedarf zusätzliche Informationen. Anhand der vom inländischen Hersteller oder Importeur gelieferten Angaben zum Lebensweg der Treibstoffe bilanziert das BAFU die Treibhausgase und die Gesamtumweltbelastung, und anhand der Angaben zum Anbauort und der Anbaupraxis prüft das BAFU, ob die biologische Vielfalt sowie der Regenwald nicht durch den Anbau gefährdet sind. Die Prüfung für Treibhausgase und Gesamtumweltbelastung erfolgt nach der Methode der ökologischen Knappheit (siehe Kasten).

Falls nachgewiesen werden kann, dass die Treibstoffe nach anerkannten nationalen oder internationalen Normen hergestellt wurden, welche mit der Gesetzgebung gleichwertig sind, kann das BAFU Importeure oder inländische Hersteller von der Pflicht befreien, bestimmte Angaben zu liefern.

Das BAFU verfasst für die federführende Oberzolldirektion einen Prüfbericht. Diese entscheidet über die Gewährung einer Steuererleichterung.

Vorreiterrolle der Schweiz

Die vorliegende Gesetzgebung (Mineralölsteuergesetz, -verordnung und Treibstoffökobilanzverordnung) betrachtet die Belastung des Klimas und der Umwelt über den ganzen Lebensweg der Treibstoffe, also vom Anbau der Rohstoffe, über die Herstellung der Treibstoffe und die Transporte bis zum Verbrauch durch die Konsumenten. Mit der Berücksichtigung dieses Lebensweg-Ansatzes in der Gesetzgebung nimmt die Schweiz eine Vorreiterrolle ein. Zudem werden mit den verbindlichen ökologischen und sozialen Anforderungen für die Steuerleichterung hohe Hürden gesetzt. Allerdings machen die zur Zeit tiefen Treibstoffpreise den Einsatz von biogenen Treibstoffen wenig interessant. Dank der auch im internationalen Vergleich sorgfältigen und strikten Regelung sollten aber auch bei hohen Preisen die Steuererleichterungen auf problemlose Treibstoffe beschränkt, bleiben.¨

KASTEN:
Aktualisierte BAFU-Publikation „Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 2006"

Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Treibstoffökobilanz-Verordnung veröffentlicht das Bundesamt für Umwelt BAFU die aktualisierte Publikation „Methode der ökologischen Knappheit - Ökofaktoren 2006". Sie erscheint in der BAFU-Schriftenreihe Umwelt-Wissen und enthält eine aktualisierte und erweiterte Liste von Ökofaktoren, die beim Erstellen einer Ökobilanz berücksichtigt werden müssen.

Letztmals hatte das BAFU 1997 eine Liste von Ökofaktoren publiziert. In der Zwischenzeit haben sich die politischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen sowie die Emissionssituation verändert. Neu eingeführte Massnahmen haben zu Emissionsreduktionen geführt, neue Umweltziele sind dazugekommen. Eine Überarbeitung der Faktoren war daher angezeigt.

Die Methode der ökologischen Knappheit beurteilt die Umwelteinwirkungen mittels so genannter Umweltbelastungspunkte (UBP), weshalb sie auch als UBP-Methode bekannt ist. Zentrale Grösse sind die Ökofaktoren, welche die Umweltbelastung einer Schadstoffemission resp. einer Ressourcenentnahme in der Einheit UBP pro Mengeneinheit angeben. Die Methode wird insbesondere auch für die Ökobilanzierung der biogenen Treibstoffe verwendet.

Auskünfte: Peter Gerber, Sektion Konsumgüter und Ökobilanzen, BAFU, Tel. 031 322 80 57


Adresse für Rückfragen

M. Hans-Peter Fahrni, Abteilung Abfall und Rohstoffe, Bundesamt für Umwelt, BAFU, Tel. 031 322 93 28
Anna Wälty, Sektion Konsumgüter und Ökobilanzen, BAFU, Tel. 031 323 13 17



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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