Die zivilen Nachrichtendienste werden in einem neuen Bundesamt zusammengeführt

Bern, 25.03.2009 - Die beiden zivilen Nachrichtendienste der Schweiz - der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) und der Strategische Nachrichtendienst (SND) - werden per 1. Januar 2010 in einem neu zu schaffenden Bundesamt zusammengeführt. Der Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, wird möglichst rasch dem Gesamtbundesrat einen Vorschlag für die Ernennung des künftigen Direktors des zivilen Nachrichtendienstes unterbreiten.

Die Eidg. Räte haben am 3. Oktober 2008 dem neuen Bundesgesetz über die Zuständigkeit im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) zugestimmt. Nachdem die Referendumsfrist am 22. Januar 2009 ungenutzt abgelaufen ist, hat nun der Bundesrat die Inkraftsetzung des Gesetzes in die Wege zu leiten und gleichzeitig die erforderlichen Vollzugsbestimmungen zu erlassen. Dies ist für Ende Jahr 2009 geplant.

Im ZNDG ist festgelegt, dass die zivilen Nachrichtendienste demselben Departement unterstellt werden und diese "eine gemeinsame und umfassende Beurteilung der Bedrohungslage" sicherzustellen haben. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) befindet sich seit dem 1. Januar 2009 zusammen mit dem Bundeslagezentrum im Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Der Bundesrat hat nun das VBS beauftragt, den DAP und den Strategischen Nachrichtendienst (SND) per 1. Januar 2010 in einem Bundesamt zusammenzuführen und Produkte, Prozesse, Strukturen, personelle Entscheide sowie die nötige Umsetzungsgesetzgebung vorzubereiten. Mit diesem Entscheid führt der Bundesrat den vom Parlament mit dem Erlass des ZNDG vorgezeigten Weg konsequent zum Ziel.

Beschaffungsorganisationen bleiben getrennt
Im neuen Bundesamt, dessen Namen noch festgelegt werden muss, werden die Beschaffung nach In- und Ausland getrennt bleiben, denn die beiden Beschaffungsorganisationen arbeiten nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben (Inland gestützt auf ZNDG und Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS); Ausland gestützt auf ZNDG). In der Auswertung werden die Bereiche In- und Ausland weitgehend zusammengeführt. Querschnittsbereiche wie Support und Führung werden nicht nach In- und Ausland getrennt.

Zur Kontrolle des zivilen Nachrichtendienstes steht dem Chef VBS eine vom Nachrichtendienst unabhängige Aufsicht zur Verfügung. Diese wurde am 1. Januar 2009 vom EJPD in das VBS transferiert.. Da die Aufsichtsfunktion neu auch für den SND und für die Kantone gilt, wird die nachrichtendienstliche Aufsicht im VBS zurzeit noch ausgebaut. Dieses Organ stellt die Kontrolle durch die Exekutive sicher und beurteilt die Tätigkeit des zivilen Nachrichtendienstes hinsichtlich Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Die departementsinterne Aufsicht wird durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in der Funktion als parlamentarische Oberaufsicht kontrolliert. Diese hat zu jedem Bereich des zivilen Nachrichtendienstes uneingeschränkten Zugang.


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