JA zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes

Bern, 04.11.2008 - Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) empfiehlt, der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes zuzustimmen.

Zur Volksabstimmung vom 30. November 2008 empfiehlt die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen nachdrücklich, der Revision des Betäubungsmittelgesetzes zuzustimmen. Das Gesetz verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Jugend-schutz klar. Es ermöglicht nationale Programme zur Prävention und Fortschritte bei der Früherfassung suchtbedingter Störungen. Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen erhalten ein Melderechte an qualifizierte Beratungs- und Hilfsstellen, die von den Kantonen angeboten werden. Der gesetzliche Jugendschutz wird verschärft, indem die Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche und der Handel im Umkreis von Schulen härter bestraft werden.

Die EKKJ wünscht auch eine klare gesetzliche Grundlage für die erfolgreiche Politik mit den vier Elementen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Sie hat wesentlich zu mehr Sicherheit im öffentlichen Raum beigetragen, was Kindern, Jugendlichen und Familien zu Gute kommt. Dazu gehört die Möglichkeit der heroingestützten Behandlung von Schwerstsüchtigen. Solche Therapien haben sich bewährt. Sie richten sich nur an Erwachsene, die seit mehr als zwei Jahren schwer abhängig sind und an mehr als zwei anderen Behandlungsversuchen scheiterten.

Die EKKJ lehnt die Hanfinitiative ab. Regulierungen für einzelne Substanzen gehören nicht in die Bundesverfassung sondern auf die Gesetzesebene. Das Parlament ist aufgerufen, Verantwortung wahrzunehmen und endlich eine glaubwürdige Hanfpolitik zu entwickeln, anstatt sich hinter nicht wirkungsvoll durchsetzbaren Konsumverboten zu verstecken. Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen hat dazu mit einem Bericht über psychoaktive Substanzen und ihren Cannabisberichten hilfreiche Arbeitsgrundlagen entwickelt.


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Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ)
Effingerstrasse 20
3003 Bern
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Pierre Maudet, Präsident: 022 418 24 60
Sekretariat: 031 322 92 26



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