Neue Werbe- und Sponsoringrichtlinien des BAKOM

Biel-Bienne, 01.07.2008 - Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) aktualisiert seine Werbe- und Sponsoringrichtlinien. Die Richtlinien sind auf dem Internet publiziert und erläutern die Praxis des BAKOM zu Fragen rund um Werbung und Sponsoring. Sie richten sich an Fachleute bei Radio und Fernsehen, denen sie als tägliches Arbeitsinstrument dienen sollen.

Das BAKOM hat seine Praxis zu Werbe- und Sponsoringfragen auf den neusten Stand gebracht und dabei auch erste Erfahrungen mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) und der entsprechenden Verordnung (RTVV) einfliessen lassen. Die neuen Richtlinien ersetzen diejenigen aus dem Jahre 1999, welche 2007 vorerst punktuell an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst worden waren.

Die Richtlinien sind als Arbeitsinstrument für Werbe- und Sponsoringfachleute bei Radio und Fernsehen konzipiert. Neues Recht wird damit nicht geschaffen. Das BAKOM erläutert Rechtsbegriffe und Gesetzesbestimmungen und gibt Auskunft, wie es in Zukunft in Einzelfragen entscheiden wird. Damit sollen die Voraussetzungen für eine voraussehbare und rechtsgleiche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden.

Ausführlicher und zum Teil neu geregelt werden z.B. das Sponsoring von Kürzestsendungen, die Anwendung der Sponsoringregeln bei Koproduktionen mit Dritten und die Anforderungen an die Deklarierung von Product Placements.

Neu regeln die Richtlinien auch die Werbung. So werden etwa Fragen rund um die maximal zulässige Werbezeit, die korrekte Platzierung von Unterbrecherwerbung und sensible Werbeinhalte wie alkoholische Getränke oder Heilmittel beantwortet.

Die Werbe- und Sponsoringrichtlinien werden künftig im Jahres-Rhythmus aktualisiert.


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Medienstelle BAKOM, 032 327 55 50



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