Unterstützungsgesuche des Kantons Uri für Strassenverkehrskosten abgelehnt

Bern, 14.06.2002 - Zwei Unterstützungsgesuche des Kantons Uri, die den Strassenverkehr betreffen, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung abgelehnt. Uri hatte einerseits eine Bevorschussung von Nationalstrassenkosten beantragt und anderseits eine Verlängerung respektive Wiedereinführung eines Härtefallbeitrages für besondere Lasten des Strassenverkehrs. Aufgrund der Einführung der leistungsabhänigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und weil Uri als finanzmittelstark gilt sowie im Schnitt aller Kantone durch den Strassenverkehr finanziell nicht übermässig belastet wird, ist der Bundesrat nicht auf die Gesuche eingetreten.

Der Härtefallbeitrag war 1993 zwecks Abfederung besonderer Belastungen eingeführt worden, nachdem das Parlament mit den Sanierungsmassnahmen beschlossen hatte, den Kantonen keine Beiträge mehr an die Kosten der polizeilichen Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung auf den Nationalstrassen zu leisten. 1995 bis 1999 gewährte der Bundesrat den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden jährlich einen Härtefallbeitrag von drei Millionen resp. je einer Million Franken. Ein Gesuch des Kantons Uri von Mitte Juli 1998, den Härtefallbeitrag auch in den Jahren 2000 bis 2004 auszubezahlen, lehnte der Bundesrat damals ab. Er war einzig bereit, im Jahr 2000 nochmals einen Härtefallbeitrag auszurichten, um die Zeit bis zur Inkraftsetzung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu überbrücken.

Keine überdurchschnittliche Belastung

Uri reichte am 21. August 2001 beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein Gesuch um Bevorschussung von Nationalstrassenkosten durch den Bund ein. Dieses Gesuch wurde an vier Kriterien gemessen: 1. der finanziellen Belastung durch die eigenen Nationalstrassen (Uri auf Rang 2 aller Kantone), 2. dem Finanzkraftindex (Rang 18), 3. dem Belastungsindex der Motorfahrzeugsteuern (Uri im steuergünstigsten Drittel) und 4. dem Gesamtindex der Steuerbelastung (fünf Indexpunkte unter dem schweizerischen Durchschnitt). Damit erfüllte Uri drei von vier Kriterien nicht, die der Bundesrat schon in einem früheren Fall zur Beurteilung herangezogen hatte.
Im Weiteren bat Uri die Eidg. Finanzverwaltung (EFV) um Verlängerung resp. Wiedereinführung eines Härtefallbeitrags. Die EFV kam nach einer Analyse der finanziellen Belastung jedoch zum Schluss, dass der Kanton Uri einzig im Bereich der Nationalstrassen eine überdurchschnittliche Netto-Belastung aufweise. Unter Hinzuaddierung der Kantonsstrassen falle Uri im schweizerischen Vergleich auf den sechsten Rang zurück. Vergleichbare Kantone wie Graubünden und Tessin hätten pro Einwohner eine wesentlich höhere Restbelastung zu tragen. Auch erhielten die Kantone mit der LSVA seit 2001 zusätzliche Mittel für die ungedeckten Kosten des Strassenverkehrs. Daneben hätten sich in der Zwischenzeit die Finanzperspektiven des Kantons Uri aufgrund des überraschend guten Abschluss 2001 aufgehellt. Gestützt auf diese Beurteilung lehnte der Bundesrat das Gesuch Uris erneut ab.

Überprüfung des Entscheids bei Bedarf

Sollten sich in Zukunft wichtige Parameter ändern, ist der Bundesrat bereit, auf seinen Entscheid zurückzukommen und in Zusammenarbeit mit der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) die Sachlage neu zu prüfen.


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