Geordnete Elektrizitätsmarktöffnung dank Gesetz und Verordnung

Bern, 07.02.2002 - Das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) sichert die Versorgung mit Strom und schützt die Konsumentinnen und Konsumenten vor einer wilden Liberalisierung. Gleichzeitig werden der Service Public und der Wirtschaftsstandort gestärkt sowie die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien gefördert. Diese Kernaussagen machte Walter Steinmann, Direktor des Bundesamts für Energie (BFE), bei seinem ersten Auftritt vor dem Verband Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) in Luzern.

Steinmann erinnerte in seinem Referat auch an die gewichtigen Vorteile des EMG für die Strombranche selbst: Dank diesem Gesetz könne sie ihre starke Stellung im europäischen Stromverbund festigen und ausbauen. Der Trend gehe klar in Richtung Kennzeichnung und Zertifizierung der Elektrizität. Spitzenstrom aus Wasserkraft werde deshalb im liberalisierten europäischen Markt noch wertvoller. Dies komme auch den einheimischen Konsumentinnen und Konsumenten sowie den Berggebieten zugute.

Im weiteren skizzierte Steinmann, nach welchen Grundsätzen die Elektrizitätsmarktverordnung überarbeitet werden soll:

1. Stärkere Kooperation innerhalb und mit der Branche: Diese soll stärker in die Verantwortung genommen werden als im Vernehmlassungsentwurf vom Oktober 2001, dafür aber auch grössere Entscheidungsspielräume erhalten.

2. Aufwertung der Schiedskommission: Die nationale Aufsichtsbehörde entscheidet bei Diskriminierungen beim Netzzugang, bei der Netznutzung sowie bei den Entgelten für die Netznutzung.

3. Ausdünnung der technisch-administrativen Regeln: Dafür werden das UVEK und das BFE ermächtigt, bei ungenügender Umsetzung der Branchenregeln zu intervenieren.

4. Regulierung in Etappen: Verschiedene Detailregelungen werden später erlassen, dies im Gleichschritt mit der stufenweisen Marktöffnung.

5. Soziale und ökologische Leitplanken: Die Anliegen der Konsumenten und des Personals der Stromwirtschaft sowie die Massnahmen zugunsten der Versorgungssicherheit und des Service Public sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien werden unvermindert aufrecht erhalten.

Für Steinmann ist ein Ja zum EMG eine wichtige Voraussetzung für einen langfristig verlässlichen Planungs- und Investitionshorizont: „Was die Stromwirtschaft in den nächsten Jahren am wenigsten brauchen kann, sind Rahmenbedingungen, die sich durch Einzelfallentscheide von Behörden und Gerichten sowie durch Auflagen europäischer Regulatoren monatlich wieder ändern können.“



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