Berufliche Vorsorge: Verbesserung für atypische Arbeitnehmende

Bern, 25. Juni 2008, 25.06.2008 - Der Bundesrat verbessert im Bereich der beruflichen Vorsorge die Situation von Arbeitnehmenden, die häufig die Stelle wechseln. Zu diesem Zweck hat er eine Verordnungsänderung beschlossen. Demnach werden Arbeitnehmende, die mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber leisten, dem BVG unterstellt, wenn die Gesamtdauer der Einsätze 3 Monate übersteigt. Diese Massnahme tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft.

Am 2. April 2008 wurde der Bericht des BSV über die berufliche Vorsorge von atypischen Arbeitnehmenden veröffentlicht. In der Folge hat der Bundesrat nun beschlossen, dass Personen, die mehrere Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber leisten, in der 2. Säule versichert werden, sofern die Unterbrechungen zwischen den einzelnen Einsätzen für denselben Arbeitgeber höchstens 3 Monate dauern.  

Heute werden aufeinanderfolgende Arbeitseinsätze für denselben Arbeitgeber nicht zusammengerechnet. Für eine Unterstellung muss jeder einzelne Einsatz ohne Unterbrechung länger als 3 Monate dauern. Eine Unterbrechung von wenigen Tagen reicht, um beim Abzählen der 3 Monate wieder bei Null anfangen zu müssen. Bisher kamen lediglich von Temporärfirmen beschäftigte Arbeitnehmende in den Genuss einer Regelung, nach der die verschiedenen Einsätze zusammengezählt werden.  

Durch die Verordnungsänderung geniesst eine grössere Zahl von atypischen Arbeitnehmenden die Deckung durch die berufliche Vorsorge.


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