Schweiz übernimmt neue europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Bern, 18.06.2008 - Der Bundesrat hat sich heute für die Übernahme der neuen europäischen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ausgesprochen. Die Inkraftsetzung wird auf spätestens Anfang 2010 angestrebt. Die neue Richtlinie erleichtert die Dienstleistungserbringung und vereinfacht das europäische System der gegenseitigen Diplomanerkennung, an dem sich die Schweiz seit 2002 beteiligt.

Die neue Richtlinie, die in der EU seit Oktober 2007 gilt, übernimmt im Grundsatz das alte System der Diplomanerkennung, beinhaltet aber punktuelle Verbesserungen. Sie tragen insbesondere dazu bei, die personenbezogene Dienstleistungserbringung zu erleichtern, die Anerkennung von Berufsabschlüssen weiter zu automatisieren und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Straffung: Die 15 bestehenden Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen werden neu in einer Richtlinie zusammengefasst.
  • Vereinfachung der Dienstleistungserbringung: Neu ist für die personenbezogene grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (Kurzaufenthalter bis 90 Tage) grundsätzlich keine Diplomanerkennung mehr nötig, auch wenn der Beruf reglementiert ist. Ausnahmen bestehen bei Tätigkeiten, welche die Gesundheit oder Sicherheit von Personen beeinträchtigen können. Zudem können die Mitgliedstaaten von den Dienstleistungserbringern eine vorgängige Meldung verlangen.
  • Plattform für Ausgleichsmassnahmen: Bei Unterschieden in der Ausbildung kann der Aufnahmestaat wie bisher so genannte Ausgleichsmassnahmen (Prüfung oder Anpassungslehrgang) verlangen. Neu besteht für Berufsverbände die Möglichkeit, Plattformen einzurichten, um die Festlegung von Ausgleichsmassnahmen und grenzüberschreitende Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern.

Mit dem Entscheid des Bundesrates erhält die Schweizer Delegation grünes Licht, die neue EU-Richtlinie in den Anhang III des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU zu übernehmen. Dies erfolgt durch einen einvernehmlichen Beschluss der Vertragsparteien im gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen. Vorgängig sind sowohl in der EU als auch in der Schweiz Vorarbeiten zur konkreten Umsetzung der Richtlinie zu leisten, was ein Inkrafttreten der Richtlinie voraussichtlich nicht vor Anfang 2010 möglich macht.

Gleichzeitig mit der Übernahme der neuen Richtlinie in den Anhang des Personenfreizügigkeitsabkommens werden weitere notwendige Anpassungen vorgenommen, unter anderem in der Liste der anerkannten schweizerischen Titel. Hier werden neu der Bachelor FH in Pflege, die medizinische Spezialisierung in Infektiologie sowie folgende Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen aufgelistet: Schneesportlehrer/in, Bergführer/in, Augenoptiker/in, Hörgeräte-Akustiker/in, Orthopädist/in, Orthopädie-Schuhmacher/in, Zahntechniker/in.

Das System der Diplomanerkennung Schweiz-EU/EFTA

Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999 nimmt die Schweiz auch am gemeinsamen System der EU zur Anerkennung von Diplomen teil. Dieses System ist nur auf reglementierte Berufe anwendbar. Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines bestimmten Diploms abhängig gemacht wird. Damit ein Diplom in einem anderen Staat anerkannt werden kann, müssen Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Für einige Berufe (universitäre medizinische Berufe, Pflegefachleute, Hebammen und Architekt/innen) erfolgt die Anerkennung praktisch automatisch. Bei einigen Handwerksberufen kommt das System der Anerkennung der Berufserfahrung zur Anwendung. In allen anderen Fällen hat der Aufnahmestaat das Recht, Ausbildung und Berufserfahrung mit seinen Anforderungen zu vergleichen, eine Anerkennung zu gewähren oder Ausgleichsmassnahmen zu verlangen


Adresse für Rückfragen

Blaise Roulet, Leiter Leistungsbereich Fachhochschulen, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Frédéric Berthoud, EU-Koordinator, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT,
Tel. 031 325 58 66



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