Der Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf zu den zivilen Nachrichtendiensten

Bern, 24.04.2008 - Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Stellungnahme zum Bericht vom 29. Februar 2008 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats zum Entwurf eines Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Dienststellen mit Aufgaben des zivilen Nachrichtendienstes bezeichnet, diesem dem gleichen Departement unterstellt und deren Zusammenarbeit verbindlich regelt. Der Bundesrat stimmt diesem Hauptanliegen zu, weist aber auf dringenden Koordinationsbedarf der Gesetzesvorlage mit der Vorlage über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) hin, die ebenfalls im laufenden Jahr im Parlament behandelt werden soll.

Am 29. Februar 2008 hatte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes verabschiedet. Er basiert auf der parlamentarischen Initiative „Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement“ des damaligen Ständerates Hans Hofmann vom März 2007.

Das Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass der Bundesrat die zivilen Nachrichtendienste dem gleichen Departement unterstellt und deren Zusammenarbeit – insbesondere den Informationsaustausch – verbindlich regelt. Der Bundesrat solle entscheiden, in welchem Departement die Nachrichtendienste angesiedelt werden sollen.

Der Bundesrat stimmt dem Anliegen des Gesetzes zu, die Zusammenarbeit der zivilen Nachrichtendienste verbindlich zu regeln. Er stimmt auch dem Anliegen zu, diese dem gleichen Departement zuzuteilen. Dadurch kann die Führung der Dienste durch das neu allein für die zivilen Nachrichtendienste zuständige Departement erleichtert und verbessert werden. Das Gesetz ermöglicht zudem, die beiden Dienste in einem Departement nach wie vor getrennt zu halten, was der bisherigen Haltung des Bundesrats entspricht.

Der Bundesrat weist aber auch darauf hin, dass der Gesetzesvorschlag erhebliche materielle und gesetzestechnische Koordinationsprobleme mit der Vorlage BWIS II schafft. Die beiden Gesetzesvorlagen müssen in den parlamentarischen Beratungen unbedingt aufeinander abgestimmt werden. Dies würde vereinfacht, wenn die Gesetzesvorlagen nach einander im Parlament behandelt würden. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Vorlage BWIS II im Parlament zuerst abschliessend beraten wird, der Gesetzesentwurf der GPK Ständerat entsprechend angepasst und erst anschliessend im Parlament beraten wird. Dadurch könnten Koordinationsprobleme eliminiert und die rechtliche Kohärenz sichergestellt werden.


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