BAHN 2000 1. Etappe: Der Bau des 3. Gleises zwischen der Verzweigung Gexi und Lenzburg nimmt eine weitere Hürde

Bern, 08.04.2008 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der SBB AG die Baubewilligung für das 3. Gleis Gexi-Lenzburg und die entlang dieser Strecke nötigen Lärmschutzmassnahmen erteilt. Das Projekt ermöglicht eine wesentliche Verbesserung des Bahnangebots für Lenzburg und die Region Freiamt.

Das mit BAHN 2000 1. Etappe am 12. Dezember 2004 in Betrieb genommene Angebotskonzept ermöglicht in Lenzburg nur noch einen Fernverkehrshalt pro Stunde, gegenüber vorher zwei. Gleichzeitig kann aus dem Freiamt pro Stunde nur ein Regionalzug nach Lenzburg geführt werden. Als erste Verbesserung wird im Dezember 2008 der zweite Fernverkehrshalt in Lenzburg wieder eingeführt. Mit dem Bau des 3. Gleises Gexi-Lenzburg können dann voraussichtlich ab 2011 auch alle Züge aus dem Freiamt wieder nach Lenzburg geführt werden. Dadurch entstehen in Lenzburg wieder schlanke Anschlüsse zwischen Regional- und Fernverkehr zu jeder halben Stunde.

Das Projekt umfasst im Wesentlichen den Bau eines rund 2.6 Kilometer langen 3. Gleises südlich der bestehenden Doppelspur von der Verzweigung Gexi zum Bahnhof Lenzburg. Zudem erhalten die östlich des Bahnhofs gelegenen Quartiere von Lenzburg einen an das Projekt angepassten optimierten Lärmschutz. Insgesamt sind Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 1'500 Metern vorgesehen. Die SBB AG geht von Gesamtkosten von CHF 86 Mio. aus. Die Inbetriebnahme des 3. Gleises soll auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 hin erfolgen.

Während der öffentlichen Planauflage des Projekts waren 27 Einsprachen eingegangen. Im Laufe des Verfahrens konnte mit verschiedenen Einsprechenden eine einvernehmliche Lösung getroffen werden. Die noch nicht erledigten Einsprachen hat das BAV in seinem Entscheid beurteilt.

Alle Parteien, die Einsprache erhoben haben, erhalten die Baubewilligung zugestellt. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Zustellung der Verfügung. Innert dieser Frist kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Bleiben Beschwerden aus, wird die Baubewilligung gegen Mitte Mai 2008 rechtskräftig, und es kann mit den Arbeiten begonnen werden.


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