Weko genehmigt die Übernahme der Maxit Holding AB durch die Compagnie de Saint-Gobain

Bern, 05.03.2008 - Am 4. März 2008 hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Übernahme der Maxit Holding AB durch die Compagnie de Saint-Gobain gutgeheissen.

Saint-Gobain ist eine weltweit tätige Gesellschaft mit Sitz in Paris und produziert hochtechnologische Werkstoffe. Die Maxit Holding AB ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Sollentuna (Schweden) und primär tätig in der Produktion und Lieferung von Mörteln.

Der Zusammenschluss hat weltweite Auswirkungen. Er wurde von der Weko nur auf allfällige besondere Aspekte in der Schweiz untersucht. Die vorläufige Prüfung hat auf dem Markt der Gipsprodukte für die Keramik-Industrie Anhaltspunkte für die Begründung einer marktbeherrschenden Stellung ergeben.

Das vorliegende Zusammenschlussvorhaben wurde auch der europäischen Kommission gemeldet. Saint-Gobain hat sich der EU-Kommission gegenüber verpflichtet, Maxit’s Tochtergesellschaft, die Südharzer Gipswerk GmbH (SGH), zu verkaufen. Diese Auflage betraf den Markt der Gipsprodukte für die Keramikindustrie, der auch in der Schweiz ein Problem dargestellt hat. Da diese Verpflichtungserklärung von Saint-Gobain auch für die Schweiz gilt, werden auch Problem in der Schweiz beseitigt und damit die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Weko ausgeräumt, sodass sie den Zusammenschluss genehmigen konnte.



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