Flughafen Zürich: UVEK erteilt Plangenehmigung für Umbau des Fingerdocks B

Bern, 25.02.2008 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der Flughafen Zürich AG (Unique) die Plangenehmigung für den Umbau des Fingerdocks B erteilt. Das Gebäude kann somit an die Anforderungen von Schengen angepasst und energietechnisch saniert werden.

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigten 2005 die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Assoziierung an Schengen und Dublin. Die Schengen-Staaten schaffen im Rahmen dieses Abkommens die systematische Personenkontrolle an den gemeinsamen Grenzen ab. Durch den Luftverkehr mit so genannten Nicht-Schengen-Ländern bilden die Flughäfen künftig die einzige Schengen-Aussengrenze der Schweiz.

Während Passagiere, die in Nicht-Schengen-Staaten fliegen oder von dorther kommen, weiterhin einer Aus- und Einreisekontrolle unterzogen werden, entfällt dieser Vorgang für Fluggäste mit Destination oder Herkunft in einem Schengen-Land. Dadurch ist eine räumliche Trennung der Passagierströme auf den Schweizer Flughäfen notwendig. Mit dem vom UVEK genehmigten Projekt kann die Flughafen Zürich AG das Fingerdock B umbauen und je eine Ebene für Schengen- und Nicht-Schengen-Passagiere einrichten.

Vor dem Entscheid hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Kanton Zürich angehört und das Gesuch öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen den Umbau gingen keine ein. Im Zusammenhang mit Schengen sind auf dem Flughafen Zürich bereits verschiedene Anpassungen im Bau.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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