Raschere Publikation von Untersuchungsberichten zu Flugunfällen

Bern, 22.10.2003 - Berichte des Büros für Flugunfalluntersuchungen werden neu in jedem Fall veröffentlicht. Allfällige Entscheide der Eidgenössischen Flugunfallkommission (EFUK) müssen künftig nicht mehr abgewartet werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Damit wurde eine wichtige Expertenempfehlung aus dem im letzten Sommer veröffentlichten Luftsicherheitsbericht des niederländischen NLR-Instituts umgesetzt.

Nach der heute geltenden Regelung in der Verordnung über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen erstellt das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) einen Untersuchungsbericht. Betroffene können die EFUK anrufen, wenn sie mit dem Bericht des BFU nicht einverstanden sind. Veröffentlicht werden erst die Schlussberichte über Flugunfalluntersuchungen. Dabei handelt es sich um die Berichte der EFUK oder, wenn die EFUK nicht angerufen wird, um die Berichte des BFU.

Das heutige System kann dann zu Problemen führen, wenn die Überprüfung durch die EFUK längere Zeit dauert und Erkenntnisse zur Erhöhung der Sicherheit während dieser Zeit nur eingeschränkt umgesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass die genaueren Umstände und Hintergründe vor der Veröffentlichung des Berichtes nur den direkt Beteiligten bekannt sind. Dieser Punkt wurde im Bericht des niederländischen NLR-Instituts über die Sicherheit in der Schweizerischen Luftfahrt, welche das UVEK in Auftrag gegeben hatte, unterstrichen. Dies hat das UVEK bewogen, unverzüglich eine entsprechende Verordnungsänderung an die Hand zu nehmen. Es hat damit auch dem Anliegen Rechnung tragen können, dass Öffentlichkeit und Medien ein Interesse an der raschen Bekanntgabe von Untersuchungsergebnissen haben.

Diese Verordnungsänderung ergänzt verschiedene organisatorische und personelle Massnahmen, die das UVEK aufgrund des NLR-Berichts bereits getroffen hat.




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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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