Erneuerung des MEDIA-Abkommens Schweiz-EU

Bern, 21.09.2007 - Der Bundesrat hat die Botschaft über die Erneuerung des MEDIA-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU an das Parlament überwiesen. Das Abkommen ermöglicht die vollberechtigte Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden am neuen EU-Filmförderprogramm MEDIA 2007 (2007-13). Dadurch werden Marktchancen und internationale Verbreitung des Schweizer Films verbessert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen unterzeichnet werden.

In der Botschaft  zur Genehmigung des erneuerten Abkommens beantragt der Bundesrat zugleich einen Verpflichtungskredit von insgesamt 67,4 Millionen CHF für die Jahre 2007 bis 2013. Dieser entspricht einem jährlichen Beitrag der Schweiz von rund 10 Millionen CHF an das Förderprogramm.

Das Programm MEDIA 2007 ist am 1. Januar 2007 gestartet worden und verfügt über ein Gesamtbudget von 755 Millionen Euro (1'245 Millionen CHF) über sieben Jahre (2007-2013). Sein Ziel ist die Förderung von Entwicklung,  internationalem Vertrieb und Vermarktung europäischer Filme, die sich auf Grund der kulturellen und sprachlichen Vielfalt mit den Schwierigkeiten eines fragmentierten Marktes konfrontiert sehen. MEDIA unterstützt nicht die eigentlichen Produktionskosten, sondern die Bereiche im Vorfeld und nach dem Abschluss der Produktion: Ausbildung der Filmschaffenden (insbesondere im Bereich der neuen Technologien), Projektrealisierung (Drehbuch), Synchronisierung und vor allem Vertrieb.

Die letzte Generation der MEDIA-Programme (2001-2006) ermöglichte die Förderung von rund 8’000 Produktionen aus dreissig Ländern. Die Hälfte der heute in den Kinos gezeigten europäischen Filme kommt in den Genuss dieser gemeinschaftlichen Hilfe. Auch der Oscar-Gewinner für den besten fremdsprachigen Film 2007, die Produktion „Das Leben der Anderen“ des deutschen Regisseurs Florian Henckel von Donnersmarck, wurde im Rahmen von MEDIA unterstützt.

Eine Teilnahme an MEDIA 2007 steht unter der Voraussetzung, dass die Schweiz ab November 2009 eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" anwendet. Konsequenz wäre, dass Werbefenster ausländischer Sender, die sich an ein Schweizer Publikum richten, neu nicht mehr Schweizer Recht, sondern ausschliesslich den nationalen Vorschriften des Herkunftslandes des Senders unterstehen (bspw. betreffend die Zulassung von Alkohol- oder politischer Werbung). Dies erfordert eine Anpassung des schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) durch einen entsprechenden parlamentarischen Beschluss. Der Bundesrat wird über die Einleitung einer entsprechenden Revision des RTVG zu einem späteren Zeitpunkt und nach Vornahme einer sorgfältigen Interessenabwägung entscheiden. Dabei wird der Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit der Revision der Europaratskonvention mit einzubeziehen sein.


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