Transport gefährlicher Güter auf dem Bodensee verboten

Bern, 24.03.2004 - Der Transport von wassergefährdenden und gefährlichen Gütern ist auf den Bodenseefähren ab dem 1. Mai 2004 verboten. Der Bundesrat hat die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechend angepasst. Die beiden anderen Bodensee-Anrainerstaaten, Deutschland und Österreich, planen das Verbot auf denselben Termin ebenfalls umzusetzen.

Die neue Regelung führt zu einer Angleichung an europäische Standards. Sie betrifft nur die Fährbetriebe des Bodensees und dient dem Schutz der Passagiere, der Umwelt und der anderen Seebenutzer.

Gefährliche Güter wurden bisher mit Lastwagen auf den Fähren über den See transportiert. Ab dem 1. Mai 2003 werden solche Transporte verboten. Der Transport von Kleinstmengen für den privaten Gebrauch ist weiterhin möglich.


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