Die Rolle des BAZL im Rahmen der SR111-Untersuchungen: Rund 50 Sicherheitsanweisungen umgesetzt

Bern, 27.03.2003 - Im Verlauf der Untersuchung des verunglückten Swissair-Fluges SR 111 im September 1998 haben die zuständigen kanadischen Behörden diverse Sicherheitsempfehlungen herausgegeben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die den Unfalltyp McDonnell Douglas MD-11 betreffenden Anweisungen übernommen und bei Swissair deren Umsetzung verfügt.

Im Rahmen ihrer ausgedehnten, über vierjährigen Untersuchung des Absturzes der Swissair-Maschine SR 111 am 3. September 1998 in der Nähe von Halifax hat die kanadische Untersuchungsbehörde, das Transportation Safety Board (TSB), mehrere primär technische Empfehlungen an Behörden, Fluggesellschaften sowie Herstellerbetriebe weltweit gerichtet. Darauf gestützt erliessen die amerikanische Zivilluftfahrtsbehörde FAA und der Herstellerbetrieb Boeing Anweisungen zuhanden jener Fluggesellschaften, bei denen MD-11 im Einsatz standen. Das BAZL als zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz hat gemäss gängiger Praxis rund 50 in Zusammenhang mit den MD-11 stehende Anweisungen übernommen und als nationale Anweisungen veröffentlicht. Dadurch wurden sie für Swissair verbindlich und unmittelbar anwendbar. Die Umsetzung dieser Anweisungen hat das Amt anhand von regelmässigen Inspektionen bei Swissair und ihrem Unterhaltsbetrieb SR Technics stichprobenweise überprüft. Bei seinen Kontrollen richtete das BAZL zudem ein besonderes Augenmerk auf die sicherheitsrelevanten Systeme in den MD-11-Maschinen von Swissair respektive Swiss. Das selbe Verfahren wird auch bezüglich der vom TSB heute veröffentlichten zusätzlichen neun Empfehlungen zur Anwendung gelangen.

Rund die Hälfte der Anweisungen zielten auf die Verkabelungssituation im Unglückstyp MD-11. Weitere dieser amtlichen Vorgaben betrafen den Ersatz der Isolationsmatten, die gemäss Untersuchungsbericht zur Ausbreitung des fatalen Brandes an Bord der Unglücksmaschine beigetragen hatten, und die Anpassung von Leselampen im Cockpit. Zudem widerrief das BAZL die Zulassung des nachträglich in die MD-11 eingebauten interaktiven Unterhaltungssystems. Dieser Schritt erwies sich als notwendig, nachdem die Untersuchung ergeben hatte, dass das System direkt an die Hauptenergieversorgung angeschlossen war, womit die Piloten es in Notfällen nicht vollständig abschalten konnten.

Das von den USA für den Einbau zugelassene Unterhaltungssystem hatte das BAZL gestützt auf ein Abkommen mit der FAA akzeptiert. Diese Vereinbarung sieht die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Bewilligungen in den beiden Staaten vor, ohne dass vorgängig ein spezielles Prüfverfahren erfolgen muss. Bei einer ersten Tranche umgerüsteter Swissair-Maschinen nahm das BAZL dennoch eine Kontrolle der Installationen an den Passagiersitzen vor. Grund: Die FAA hatte zwar grundsätzlich die Konformität dieser Kabinenmodifikation mit den amerikanischen Normen bestätigt, eine Prüfung, ob die Änderungen auch tatsächlich den Plänen entsprachen, aber bis zu jenem Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Nachdem die FAA auch dieses Attest ausgestellt hatte, erübrigten sich weitere Kontrollen durch das BAZL bei den restlichen umgebauten Flugzeugen von Swissair. Für das eigentliche Unterhaltungssystem samt Stromabnahme und Verkabelung lag die US-Zertifizierung ab Beginn der Arbeiten an den Swissair-Maschinen vor.

Obwohl das TSB einen Zusammenhang zwischen der Verkabelung des Unterhaltungssystems und dem Ausbruch des Feuers hinter dem Cockpit von SR 111 vermutet, konnte die akribische Untersuchung die Ursache nicht mit letzter Gewissheit ermitteln.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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