Filmförderung 2007

(Letzte Änderung 21.02.2007)

Bern, 26.01.2007 - Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat in Solothurn seine filmpolitischen Schwerpunkte für das Jahr 2007 vorgestellt. Neben dem Ziel der Konsolidierung werden mehrere spezifische Akzente gesetzt. Ein Fonds für die Exportförderung soll helfen, die Präsenz von Schweizer Filmen in ausländischen Kinos zu steigern. Schweizer Arthouse-Kinos werden mit jährlich CHF 250 000 unterstützt. Die Schweizer Filmfestivals und das BAK erarbeiten neue Leistungsvereinbarungen. Das BAK will sich zudem dafür einsetzen, dass die Filmbranche vermehrt Zugang zu Geldern aus der Privatwirtschaft erhält und befasst sich mit dem Umgang der Jugend mit dem Medium Film.

Exportförderung von Schweizer Filmen

Die Kinoauswertung von Schweizer Filmen im Ausland ist im Vergleich zur starken internationalen Festivalpräsenz und den zahlreichen Auszeichnungen eher gering. Eine international wettbewerbsfähige Schweizer Filmindustrie braucht jedoch nicht nur die künstlerische Anerkennung im Rahmen von Festivals, sondern auch den Erfolg an den ausländischen Kinokassen. Die meisten unserer Nachbarländer verfügen zusätzlich zur Verleihförderung des MEDIA Programms der EU über Subventionsmöglichkeiten für den Filmexport. Das BAK hat vor diesem Hintergrund in Zusammenarbeit mit der Promotionsagentur SWISS FILMS einen mit vorläufig rund CHF 300 000 dotierten Fond für die Exportförderung von Schweizer Filmen geschaffen. Professionelle ausländische Verleihfirmen können ab Februar 2007 Unterstützungsbeiträge für den Verleih in einzelnen Ländern beantragen. Die Förderung erfolgt auf selektiver Grundlage und schliesst diejenigen Schweizer Filme aus, deren Verleih bereits durch die selektiven MEDIA Programme unterstützt wird.

Kinoförderung im Bereich Angebotsvielfalt

Viele Schweizer Arthouse-Kinos leisten mit ihren Programmen einen zentralen Beitrag zur audiovisuellen Angebotsvielfalt und tragen viel dazu bei, dass Schweizer Filme ein Publikum finden. Das BAK fördert ab 2007 die Angebotsvielfalt in Arthouse-Kinos mit einer Gesamtsumme von CHF 250 000. Diese Fördermassnahme ersetzt den Schweizer Kinopreis, der 2006 letztmals durchgeführt wurde. Im Gegensatz zum bisherigen Fördermodell des Kinopreises soll der Kreis der Begünstigten erweitert und dem Faktor Schweizer Film in den Förderkriterien mehr Gewicht beigemessen werden. Interessierte Kinos werden sich ab März 2007 beim BAK anmelden können.

Eröffnung der Ausschreibung für Leistungsvereinbarungen mit Filmfestivals

Zu einer lebendigen Filmkultur, welche Qualität und Vielfalt des Filmangebotes sicherstellt, gehören auch Filmfestivals. Da die bisher bestehenden Leistungsvereinbarungen der Festivals mit dem BAK Ende 2007 auslaufen, ist seit Jahresbeginn eine Ausschreibung im Hinblick auf den Abschluss von neuen Leistungsvereinbarungen für die Unterstützung von Schweizer Filmfestivals eröffnet. Die Kandidaturen werden von einer neu gebildeten ExpertInnenkommission beurteilt. Eingabeschluss für die Bewerbungsdossiers ist der 15. März 2007.

Wirtschaft und Jugend für den Film interessieren

2006 wird möglicherweise als Jahrhundertjahrgang des Schweizer Films in die Geschichte eingehen. Privatwirtschaftliche Investoren interessieren sich aufgrund anhaltend guter Erfolge immer stärker für den Filmsektor und damit verbundene Grossveranstaltungen. Das BAK begrüsst dieses Interesse und will 2007 im Rahmen von Informationsveranstaltungen zur breiteren wirtschaftlichen Vernetzung der Filmindustrie und zur Konsolidierung der Sponsoringbeziehungen beitragen.

Ein weiteres wichtiges filmpolitisches Anliegen betrifft die Medienkonsumgewohnheiten von Jugendlichen in der Schweiz. Nachdem die Sensibilisierung der Jugendlichen für das Medium Film bereits im Vorjahr in den Katalog der Förderziele aufgenommen wurde, geht es im laufenden Jahr darum, die konkreten Förderbedingungen und -instrumente zu erarbeiten. Geplant ist insbesondere eine Ausschreibung, die es spezialisierten Fachstellen ermöglichen wird, mit dem BAK Leistungsvereinbarungen abzuschliessen.


Adresse für Rückfragen

Allgemeine Informationen:
Nicolas Bideau, Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Tel. +41 (0)31 322 92 71

Informationen zur Verleihförderung für Schweizer Filme im Ausland:
Laurent Steiert, Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Tel. +41 (0)31 323 13 40 oder
Sabine Rosset, SWISS FILMS, Tel. 079 346 46 01

Informationen zur Arthouse-Kinoförderung:
Laurent Steiert, Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Tel. +41 (0)31 323 13 40

Informationen zur Ausschreibung der Filmfestival-Leistungsvereinbarungen:
Ursula Pfander, Bundesamt für Kultur, Sektion Film, Tel. +41 31 322 50 92


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