Bundesrat passt Schiffbauverordnung an

Bern, 10.04.2024 - Immer mehr Schifffahrtsunternehmen wollen ihre Fahrzeuge mit modernen, umweltfreundlichen Antrieben ausrüsten. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat deshalb eine Revision der Schiffbauverordnung beschlossen. Die Verordnung und ihre Ausführungsbestimmungen regeln unter anderem den Einbau und die Verwendung von leistungsfähigen Akkus und neuen Materialien.

Die Verwendung von Elektro- und weiteren alternativen Schiffsantrieben tragen dazu bei, dass die Fahrgastschifffahrt auf den Seen und Flüssen immer umweltfreundlicher und schadstoffärmer wird. Bei unsachgemässer Handhabung und mangelhaftem Unterhalt birgt die neue Technologie in den Antrieben jedoch auch Risiken. Der Einbau und die Verwendung von leistungsfähigen Akkus sind bisher kaum geregelt. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat der Bundesrat darum eine entsprechende Revision der Schiffbauverordnung und der dazugehörenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Ebenfalls Bestandteil der Revision sind Präzisierungen zur Barrierefreiheit auf Fahrgastschiffen. Sie basieren auf den Regeln zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr, wie sie im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verankert sind.


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