Referenden bei dringlichen Bundesgesetzen: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Bern, 15.03.2024 - Bei dringlichen Bundesgesetzen kann das Parlament festlegen, ob nachträglich geänderte Vorschriften im Falle eines erfolgreichen Referendums in Kraft bleiben oder nicht. Das geltende Recht sieht somit ausreichend Instrumente vor, um bei Referendumsabstimmungen zu dringlichen Bundesgesetzen für Rechtssicherheit zu sorgen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Postulatsbericht, den er an seiner Sitzung vom 15. März 2024 verabschiedet hat.

Ein Bundesgesetz, das aufgrund einer akuten Krise sofort in Kraft treten muss, kann von einer Mehrheit des Parlaments für dringlich erklärt werden. In einem solchen Fall kann sich die Stimmbevölkerung in einer allfälligen Referendumsabstimmung erst nachträglich zum Gesetz äussern.

Das COVID-19-Gesetz wurde dringlich erlassen und aufgrund der dynamischen Pandemieentwicklung laufend angepasst. Gegen das dringliche COVID-19-Gesetz wurde im Jahr 2020 das Referendum ergriffen. Bis zur Volksabstimmung waren jedoch einzelne Bestimmungen des Gesetzes bereits wieder geändert und ebenfalls dringlich erklärt worden. In dieser neuartigen Konstellation wurde kontrovers diskutiert, was mit den geänderten Bestimmungen passiert, wenn die Stimmbevölkerung das COVID-19-Gesetz ablehnen sollte.

Vorausschauende Regelung

Um Klarheit zu schaffen, hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) den Bundesrat daraufhin beauftragt zu prüfen, ob das geltende Recht angepasst werden müsste. In seinem Bericht vom 15. März 2024 kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das geltende Recht über ausreichende Instrumente verfügt, um die Frage der nachträglich geänderten Bestimmungen zu klären.

Das Parlament hat namentlich die Möglichkeit, die Konsequenzen einer solchen Situation bereits bei der Verabschiedung einer dringlichen Gesetzesrevision in den Schlussbestimmungen zu regeln. Dabei könnte die Bundesversammlung festlegen, ob die nach dem Ergreifen des Referendums erfolgten Änderungen auch im Falle eines erfolgreichen Referendums in Kraft bleiben oder nicht. Nach Ansicht des Bundesrats liesse sich das Problem auch entschärfen, indem der Gesetzgeber die Regulierungen auf verschiedene Erlasse verteilt, die je einzeln dem Referendum unterliegen. Eine Änderung des geltenden Rechts ist deshalb nach Ansicht des Bundesrats nicht erforderlich.


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