Schweiz intensiviert Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen

Bern, 14.02.2024 - Die Schweiz will künftig noch stärker bei der internationalen Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen mitwirken. Die Botschafterin der Schweiz in den Niederlanden, Corinne Cicéron Bühler, hat am 14. Februar 2024 in Den Haag das sogenannte Ljubljana-Den Haag-Übereinkommen unterzeichnet. Es verpflichtet die Staaten bei der Ahndung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zur gegenseitigen Rechtshilfe. Das Übereinkommen schliesst damit eine Lücke im Völkerstrafrecht und verhindert, dass die Täter der schlimmsten Verbrechen straflos bleiben.

80 Staaten, darunter die Schweiz, haben am 26. Mai 2023 in Ljubljana den Text eines multilateralen Übereinkommens zur Zusammenarbeit bei der Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen vereinbart. Das Abkommen verpflichtet die Staaten namentlich, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen explizit unter Strafe zu stellen und sich bei der Ahndung dieser Verbrechen gegenseitig Rechtshilfe zu leisten. Im Bereich des Völkerstrafrechts soll unter den Vertragsstaaten ausserdem die sogenannte universelle Gerichtsbarkeit gelten: Demnach ist jeder Vertragsstaat für die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen zuständig, wenn sich ein mutmasslicher Täter auf seinem Territorium aufhält - unabhängig davon, ob es einen unmittelbaren Bezug gibt oder nicht.

Übereinkommen schliesst Lücke bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen

Bei den Völkerrechtsverbrechen befinden sich die mutmasslichen Täter, die Opfer, die Zeugen oder die Beweismittel oft in mehreren Staaten. Deshalb ist der Austausch von Informationen für die Aufklärung und Bestrafung besonders wichtig. Das Ljubljana-Den Haag-Übereinkommen ist das erste multinationale Instrument, das die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen regelt. Mit der Unterzeichnung des Abkommens trägt die Schweiz dazu bei, die aktuelle Lücke zu schliessen. Sie leistet damit einen Beitrag, dass diejenigen, die die schlimmsten Verbrechen begehen, nicht ungestraft davonkommen.

Corinne Cicéron Bühler hat das Ljubljana-Den-Haag-Übereinkommen am 14. Februar 2024 in Den Haag unterzeichnet. Für die Schweiz entsteht daraus kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Der Inhalt des Übereinkommens entspricht sowohl dem schweizerischen Rechtshilferecht als auch mehreren internationalen Rechtshilfeübereinkommen, welchen die Schweiz bereits beigetreten ist. Die Schweiz erhofft sich dagegen verbesserte Rechtshilfe durch andere Staaten, wenn sie selbst entsprechende Strafverfahren führt. Bevor das Ljubljana-Den-Haag-Übereinkommen ratifiziert und in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden.


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