Bundesrat will die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft verbessern

Bern, 24.01.2024 - Der Bundesrat hat 24. Januar 2024 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2024, das die vom Parlament im Juni 2023 verabschiedeten Gesetzesbestimmungen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) auf Verordnungsebene umsetzt, in die Vernehmlassung gegeben. Die Änderungen im Zusammenhang mit der AP22+ konzentrieren sich vorwiegend auf den wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Landwirtschaft. Nach jüngsten Beschlüssen des Parlaments sind zudem noch weitere Änderungen erforderlich. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2024.

Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» haben Parlament und Bundesrat Massnahmen zur Senkung des ökologischen Fussabdrucks der Landwirtschaft verabschiedet. Die AP22+ legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der Landwirtschaft.

Unterstützung von Ernteversicherungen

Zu den wichtigsten Neuerungen der AP22+ gehört die Einführung von Beiträgen für die Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung, um die Risiken abzudecken, die für die Betriebe in grossem Umfang auftreten können, nämlich Trockenheit und Frost. Gemäss dem Landwirtschaftsgesetz zahlt der Bund Beiträge von höchstens 30 Prozent der Prämien direkt an den Versicherer. Da es sich bei dieser Massnahme um eine Anschubfinanzierung handelt, sind die Beiträge auf acht Jahre befristet. Die neue Verordnung regelt die Bedingungen für die Zahlung der Beiträge.

Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken

Mit der AP22+ wird eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken geschaffen. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungsinstitutionen und privaten Akteurinnen und Akteuren aus der Land- und Ernährungswirtschaft gestärkt werden. Geplant ist die Unterstützung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken, die in den Bereichen Pflanzenzüchtung, Tierzucht und Tiergesundheit tätig sind. Die neue Verordnung über die Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Land- und Ernährungswirtschaft regelt die Zusprache von finanzieller Unterstützung.

Einführung eines Versicherungsschutzes bei den Direktzahlungen

Das Parlament hat im Rahmen der AP22+ beschlossen, dass für die Auszahlung von Direktzahlungen neu vorausgesetzt wird, dass regelmässig auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner über einen persönlichen Versicherungsschutz verfügen. Dem Verordnungsentwurf zufolge deckt der Versicherungsschutz die Risiko-Vorsorge (Invalidität und Todesfall) und den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall ab. Die entsprechenden Bestimmungen treten 2027 in Kraft.

Neue Projekte für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität

Im Rahmen der AP22+ werden die bisher separaten Projekte zur Förderung der Vernetzung und zur Förderung der Landschaftsqualität in neue Projekte und in einen neuen Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität zusammengeführt. Mit dieser Änderung soll die Massnahme gegenüber heute vereinfacht werden, indem die administrativen Anforderungen vereinheitlicht und reduziert werden. Gleichzeitig soll diese Zusammenführung von den Kantonen genutzt werden, um die Effizienz und die Wirkung dieses Instruments zu verbessern. Der neue Beitrag wird erst nach Bewilligung der neuen Projekte durch das BLW ab 2027 ausgerichtet.

Anpassung der Anforderung bezüglich Biodiversitätsförderflächen

Nach der Verabschiedung der Motion 23.3846 Friedli «Verschiebung der Einführung der Anforderung von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau um ein Jahr» in der Wintersession 2023 durch das Parlament hat der Bundesrat das Inkrafttreten dieser Anforderung auf das Jahr 2025 verschoben. Deren Einführung war im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» beschlossen worden. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2024 unterbreitet der Bundesrat ausserdem Vorschläge zur Vereinfachung der Umsetzung dieser Massnahme zur Vernehmlassung.

Stabilität beim Direktzahlungskredit 2024

In der Wintersession 2023 hat das Parlament auf eine Kürzung des Direktzahlungskredits 2024 um rund 55 Millionen Franken verzichtet. Die Direktzahlungen bleiben folglich stabil auf dem Niveau von 2023. Aus diesem Grund hob der Bundesrat heute die pauschale Kürzung um 2,2 Prozent bei der Auszahlung aller Direktzahlungen auf, die am 1. November 2023 im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes beschlossen worden war.


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