Konferenz zum Schutz wandernder Wildtiere: Bundesrat verabschiedet Mandat

Bern, 10.01.2024 - Vom 12. bis zum 17. Februar 2024 tagt in Samarkand (Usbekistan) die 14. Vertragsparteienkonferenz der Bonner Konvention. Die Konvention dient der Erhaltung der wandernden Wildtierarten. Die Schweiz setzt ihr Engagement auf internationaler Ebene für den Schutz dieser Wildtiere fort. Der Bundesrat hat am 10. Januar 2024 das Mandat für die Konferenz genehmigt.

Die Bonner Konvention dient dem Schutz der Wildtiere, welche sich zu ihrer Ernährung und Fortpflanzung an Land, im Wasser oder in der Luft über grössere Strecken fortbewegen. Zum einen gilt es, die weltweit am stärksten gefährdeten Arten zu schützen. Zum anderen geht es darum, die Auswirkungen von menschlichen Aktivitäten oder von Hindernissen zu verringern, welche die Wanderungen erschweren.

An der 14. Vertragsparteienkonferenz, die vom 12. bis 17. Februar 2024 in Samarkand (Usbekistan) stattfindet, wird die Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmenwerks von Kunming-Montreal (siehe Kasten) ein Kernthema sein. Die Schweizer Delegation wird sich dafür einsetzen, dass die Bonner Konvention ihren spezifischen Beitrag zum Biodiversitätsrahmenwerk leistet, und dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Konvention und den weiteren Konventionen und Organisationen auf dem Gebiet der biologischen Vielfalt verstärkt wird.

Schliesslich wird die Schweiz eine Anpassung der Anhänge der Konvention unterstützen, welche die Vernetzung der grenzüberschreitenden Luchspopulationen sicherstellen und die internationale Kooperation beim Schutz und Management des Luchs stärken will. In der Schweiz sind die wandernden Tierarten durch die Gesetzgebung bereits ausreichend geschützt. Für das Luchsmanagement in der Schweiz ergeben sich durch diese Ergänzung keine Änderungen.

Kasten: Die Biodiversitätskonvention 

Gemäss eines Berichts des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind aktuell eine Million Arten vom Aussterben bedroht. Dem Verlust an Biodiversität will das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) entgegenwirken. Die letzte Vertragsparteienkonferenz der CBD im Dezember 2022 verabschiedete das globale Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming-Montreal. Es beinhaltet klare und messbare globale Ziele bis 2030 und 2050 mit einheitlichen Indikatoren, welche die wichtigsten globalen Ursachen für den Verlust an Biodiversität angehen. Der Zielrahmen konkretisiert die Umsetzung der CBD und ist für alle biodiversitäts-relevanten Konventionen und Prozesse von Bedeutung.


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