Schlussanlass der Unabhängigen Expertenkommission UEK "Administrative Versorgung"

Bern, 02.09.2019 - Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Es gilt das gesprochene Wort.

Geschätzte Betroffene
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrter Herr Notter/Herr Präsident


Die Worte von Frau Merlini, Herrn Blaser und Herrn Jost haben uns allen in aller Deutlichkeit in Erinnerung gerufen, weshalb wir heute hier sind:

In unserem Land ist Zehntausenden von Frauen und Männern Unrecht angetan und Leid zugefügt worden. Man hat ihnen ohne Gerichtsbeschluss die Freiheit entzogen.

Es gab zwar Gesetze, die auf ordentlichem Weg und formal korrekt zustande gekommen sind, aber - so lesen wir im zehnten und letzten Bericht der Unabhängigen Expertenkommission, den Sie mir vorher übergeben haben:

"Den verschiedenen Gesetzesbestimmungen war gemeinsam, dass sie Freiheitsentziehungen ausserhalb des ordentlichen Rechtsrahmens ermöglichten und auf moralischen Bewertungen beruhten."

Von der Anwendung solcher Bestimmungen waren nicht nur administrativ Versorgte betroffen, sondern auch Zwangssterilisierte, Zwangsadoptierte und Verdingkinder, um nur einige zu nennen.

Neben der Härte der Massnahmen selbst haben die Betroffenen auch etwas Anderes erfahren: Sie haben lange kein Gehör bekommen. Ihr Schicksal blieb "eine nebensächliche Angelegenheit", wie es im Bericht heisst. Das muss uns zu denken geben. Denn unser Staat, unsere direkte Demokratie leben davon, dass wir die Stimmen der Menschen in diesem Land hören.

In Ihrem Fall und in Zehntausenden anderen Fällen wurde dieses Credo nicht gelebt - im Gegenteil: Der Staat hat Sie mit seinem Eingriff in Ihr Leben schwach gemacht.

Und genau das ist eine der erschütterndsten Erkenntnisse dieses Berichts. Dort heisst es:

"Insgesamt produzierten und verstärkten die Eingriffe in die persönliche Freiheit die Probleme, zu deren Lösung sie entwickelt und legitimiert worden waren."

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Betroffene

Dass wir das alles heute so deutlich sehen, verdanken wir all jenen unter Ihnen, die bereit waren, sich auf den schwierigen Prozess der Aufarbeitung einzulassen, der uns dahin geführt hat, wo wir heute stehen:

  • Bundesrat und Parlament haben sich entschuldigt und das Unrecht anerkannt.
  • Zwei Gesetze wurden beraten und verabschiedet: Das "Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen" trat am 1. August 2014 in Kraft. Am 1. April 2017 wurde es abgelöst durch das "Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981".
  • Unsere Rechtssammlung hält heute also schwarz auf weiss fest, dass Unrecht begangen wurde. Unrecht, das sich auf Ihr ganzes Leben ausgewirkt hat.
  • Viele Betroffene haben sich im Rahmen des Runden Tisches eingesetzt und mit öffentlichen Zeugnissen dafür gesorgt, dass die Gesellschaft Augen und Ohren nicht mehr verschliessen konnte.
  • Fast 110 000 Menschen haben vor fünf Jahren eine Volksinitiative unterzeichnet und damit Wiedergutmachung gefordert, auch finanzielle.
  • Es ist also etwas in Bewegung gekommen. Während es beim ersten Gesetz noch nicht mehrheitsfähig war, finanzielle Wiedergutmachung vorzusehen, war beim zweiten Anlauf eine Mehrheit möglich.
  • 1117 Betroffene haben unbürokratisch Soforthilfe bekommen aus einem Fonds für Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befanden.
  • 7500 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag, der ein Zeichen der Anerkennung des zugefügten Unrechts ist, sind bereits bearbeitet worden. Die letzten Auszahlungen werden in einem halben Jahr abgeschlossen sein, ein Jahr früher als geplant.
  • Die historische Aufarbeitung, die ja immer auch ein wichtiges Anliegen war, ist dank der Arbeit der Unabhängigen Expertenkommission vorangekommen.
  • Und die wissenschaftliche Aufarbeitung geht noch weiter, vor allem im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Fürsorge und Zwang - Geschichte, Gegenwart, Zukunft" mit 22 Forschungsprojekten, das letzten Oktober gestartet ist.

Das alles konnte innerhalb eines knappen Jahrzehnts erreicht werden. Meine beiden Vorgängerinnen im EJPD haben sich sehr dafür eingesetzt. Ich bin froh und erleichtert, dass das gelungen ist.

Denn all diese Arbeiten leisten einen Beitrag dazu, dass wir einer wichtigen Pflicht nachkommen können: Uns an Fehler erinnern - und uns gleichzeitig dafür einsetzen, dass diese Fehler nicht wiederholt werden.

Meine Damen und Herren

Heute ist nicht Schluss - auch wenn der Bericht, den ich heute entgegennehmen durfte, Schlussbericht heisst.

Was geleistet wurde in den letzten Jahren, hat seinen wahren Wert vielmehr darin, dass es ein Anfang ist. Der Anfang einer Politik, die sich einer Tatsache bewusst  ist:

Ein Verhalten, das von einer moralischen Norm abweicht, ohne dass dabei der betreffende Mensch selber, andere Menschen oder die Allgemeinheit gefährdet werden - ein solches Abweichen ist kein Grund für einen Eingriff des Staates.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das in einem Urteil von 1967 so gesagt:

"Der Staat hat [...] nicht die Aufgabe, seine Bürger zu 'bessern' und deshalb auch nicht das Recht, ihnen die Freiheit zu entziehen, nur um sie zu 'bessern' [...]."

Es ist wichtig, das heute auch hier in Bern auszusprechen: Der Staat hat nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern. Er muss sie, ihre Freiheit und ihre Sicherheit schützen und stärken.

Meine Damen und Herren, ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass das nicht vergessen geht.

Im Namen des Bundesrates nehme ich deshalb auch gerne die Empfehlungen entgegen, die der Präsident der Unabhängigen Expertenkommission vorher vorgestellt hat. Ich werde dafür sorgen, dass diese Empfehlungen geprüft werden und dass Sie eine Antwort bekommen.

Lassen Sie mich zu einer dieser Empfehlungen gleich jetzt noch etwas sagen, und zwar zur Empfehlung "Aufhebung jeglicher Frist für die Meldung als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und für die Einforderung des Solidaritätsbeitrags."

Diese Empfehlung ist auch Gegenstand von zwei Vorstössen aus dem Parlament. Die Urheber der Vorstösse wollen, dass die Frist aus dem Gesetz gestrichen wird.

Ich kann den Entscheid über diese Vorstösse nicht vorwegnehmen, deshalb hier nur ein paar Überlegungen dazu:

Es ist nicht anzunehmen, dass noch viele Gesuche gestellt werden. Und die knapp 200 Gesuche, die nach Ablauf der Frist eingegangen sind, sind kulant entgegengenommen worden. Aber darum geht es nicht. Vielmehr geht es darum, dass eine Frist immer einen Zweifel lässt:

Sind wirklich alle Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gehört worden?

Der Respekt gegenüber den Opfern würde es gebieten, die Frist aufzuheben. Darauf weisen die beiden Vorstösse hin. Der Ball liegt jetzt beim Parlament. Es hat die Frist eingefügt und kann jetzt entscheiden, ob es die Frist wieder streichen will.

Sehr geehrte Anwesende

Kommen wir zum Schluss noch einmal zurück auf den Grund unseres Zusammentreffens heute: Die wissenschaftliche Aufarbeitung durch die Unabhängige Expertenkommission in den letzten vier Jahren.

Über 30 Forscherinnen und Forscher haben sich in rund 100 000 Arbeitsstunden mit dem Thema auseinandergesetzt. Betroffene Personen wurden eng einbezogen, auf Augenhöhe. So konnten auch Winkel ausgeleuchtet werden, die noch dunkel waren.

Dafür gebührt allen Beteiligten grosser Dank, den ich Ihnen hiermit im Namen des Bundesrates überbringe.

Zehn Bände mit historischem Wissen sind jetzt also publiziert. Was diese Bücher festhalten, ist keine "nebensächliche Angelegenheit" mehr.

Die Arbeit der Kommission ist damit ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Erinnerung und Aufarbeitung. Es ist ein schwieriger Weg, immer noch. Aber ich bin zuversichtlich, dass er uns in die richtige Richtung führt.

Ich danke Ihnen allen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement in der Sache.


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Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18


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