Coronavirus: Bundesrätin Keller-Sutter zu den Massnahmen an der Grenze

Bern, 13.03.2020 - Medienkonferenz des Bundesrates; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Um sicherzustellen, dass die Gesundheitsinfrastruktur in allen Kantonen optimal eingesetzt wird und um eine Überlastung in einzelnen Kantonen möglichst zu verhindern, hat der Bundesrat heute auch Einschränkungen für Personen beschlossen, die aus Italien in die Schweiz einreisen wollen. Damit folgt der Bundesrat auch einem Anliegen der Tessiner und Walliser Behörden.

Auch diese Massnahmen verfolgen das Ziel des Schutzes der ganzen Bevölkerung in unserem Land, konkret die schweizweite Sicherstellung eines funktionierenden Gesundheitssystems in dem die Kapazitäten für die Behandlungen von unseren Patientinnen und Patienten erhalten bleibt. Es gilt zu verhindern, dass sich Personen aus Italien in Spitälern in der Schweiz, besonders in den Grenzkantonen Tessin, Wallis und Graubünden, behandeln lassen.

Der Bundesrat hat deshalb im Grundsatz beschlossen, dass allen Personen aus Risikoländern oder aus Risikoregionen die Einreise in die Schweiz verweigert wird.

Die Einreisebeschränkung ist gezielt und verhältnismässig. Sie steht in Einklang mit dem Schengener Abkommen, Artikel 25 und folgende des Schengener Grenzkodex, und mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Beide Abkommen lassen den Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten, also auch der Schweiz, den nötigen Spielraum, um in einer solchen besonderen Lage die Einreise zu kontrollieren, zu steuern und zu beschränken. Ich habe heute Morgen die Europäische Kommission entsprechend über die Wiedereinführung der Grenzkontrollen in der Schweiz notifiziert.

Die Einreise aus Italien in die Schweiz ist also grundsätzlich beschränkt. Wie in anderen Ländern aber auch - es wird ja jetzt viel über die verschiedenen Regimes geschrieben -, sieht die Schweiz Ausnahmen vor. Ausnahmen sind folgende:

  • Die Schweizerinnen und Schweizer dürfen selbstverständlich in die Schweiz einreisen. Und Personen, die über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen, ebenfalls.
  • Auch Personen, die einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz haben, können weiter einreisen. Das werden sicher einige Grenzgängerinnen und Grenzgänger sein, aber es geht hier auch um Warenlieferungen.
  • Möglich sind auch Durchreisen, also der reine Transit durch die Schweiz, wenn man nicht in der Schweiz bleiben will oder sich aufhalten will, ist möglich.

Wer eine dieser Ausnahmen geltend machen will, muss das belegen.

Noch ein paar Worte zu den Auswirkungen auf den Asylbereich: Asylsuchende in der Schweiz stellen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ja grundsätzlich keine besondere Gefahr dar. Ich möchte das vorausschicken. Das sind Personengruppen wie andere auch. Sie sind daher gleich zu behandeln wie alle anderen Personen. Dies bedeutet, dass es für sie bezüglich der heute beschlossenen Massnahmen an der Grenze keine Ausnahme gibt. Es liegt bei den Asylsuchenden keine absolute Notwendigkeit einer Einreise im Sinne der heute beschlossenen Verordnung vor, weil es in Italien keine asylrelevante Gefährdung gibt. Das heisst also Asylsuchende können ihr Gesuch problemlos in Italien stellen und müssen dazu nicht die Grenze überqueren. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, Asylsuchende von den aus Gründen der öffentlichen Gesundheit erlassenen Einreisebeschränkungen auszunehmen. Dieses Vorgehen steht in Einklang mit der Dublin III-Verordnung. Zudem sind Überstellungen von ausländischen Personen aus Italien in die Schweiz nach Massgabe der Dublin Verordnung suspendiert. Also Italien kann keine Dublinfälle mehr in die Schweiz überstellen.

Die zusätzlichen Massnahmen an den Grenzen gelten ab sofort. Sie werden von den Angehörigen der Eidgenössischen Zollverwaltung, also dem Grenzwachtkorps, aber auch den Kantonspolizeien, umgesetzt.

Die Verordnung, die der Bundesrat dafür erlassen hat, ist auf sechs Monate befristet. Wenn sich die Lage entspannt hat, kann sie selbstverständlich vorher wieder ausser Kraft gesetzt werden.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass er auch mit diesen Massnahmen an der Grenze angemessen auf die besondere Lage reagiert. Wir können damit gezielt auf die Zahl der Grenzübertritte einwirken, zum Schutz der Interessen der Schweizer Bevölkerung.


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