Coronavirus: Bundesrat weitet Massnahmen an der Grenze aus

Bern, 16.03.2020 - Medienkonferenz des Bundesrates; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat am letzten Freitag Einreisebeschränkungen für Italien beschlossen und dementsprechend die Kontrollen an der Südgrenze wieder eingeführt. Heute hat nun der Bundesrat entschieden, diese Einreisebeschränkungen und die Grenzkontrollen auch auf Deutschland, Österreich und Frankreich auszudehnen.

Damit wollen wir die Schweizer Bevölkerung schützen. Es soll insbesondere sichergestellt werden, dass das Schweizer Gesundheitssystem weiterhin gut funktioniert und es über genügend Kapazitäten für unsere Patientinnen und Patienten verfügt.

Das Coronavirus breitet sich ja in unseren Nachbarländern schnell aus. Die Einreisebeschränkungen und Grenzkontrollen entsprechen den Massnahmen, die unter anderem auch die deutsche und österreichische Regierungen ergriffen haben. Sie stehen im Einklang mit dem Schengener Abkommen und dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Beide Abkommen lassen den Mitgliedstaaten oder den assoziierten Staaten, das heisst also auch der Schweiz, den nötigen Spielraum, um in einer solchen besonderen Lage die Einreise zu kontrollieren, zu steuern und zu beschränken.

Nicht alle Einreisen sind verboten:
Schweizerinnen und Schweizer dürfen selbstverständlich weiterhin in die Schweiz einreisen. Gleiches gilt auch für Personen, die über eine gültige Aufenthaltsbewilligung verfügen. Auch Personen, die einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz haben, können weiter einreisen. Das gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, das gilt aber auch für Warenlieferungen. Möglich bleiben auch Durchreisen, also der reine Transit durch die Schweiz. Eine Familie, die aus Frankreich zum Beispiel zurückkehren möchte nach Italien.

Diese ergänzten Massnahmen im Grenzbereich gelten ab Mitternacht und werden von den Angehörigen des Grenzwachtkorps und den Kantonspolizeien umgesetzt.

Der Bundesrat verfolgt die Lage in Europa und auf der ganzen Welt aufmerksam und kontinuierlich. Das EJPD prüft gemeinsam mit dem EDI und dem EDA die Ausdehnung dieser Massnahmen auf weitere Länder, die stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Es reisen ja nicht alle Leute über die Landgrenze ein, sondern es reisen auch Leute über den Flughafen Zürich oder Genf ein. Und hier prüfen wir auch Einreisebeschränkungen. Auch hier geht es darum, die ganze Schweizer Bevölkerung und das Schweizer Gesundheitssystem wirkungsvoll zu schützen.

Sie haben sicher heute gehört, dass die Europäische Union über Einreisebeschränkungen in den Schengen-Raum diskutiert, die 30 Tage dauern sollen. Wir haben hier noch keine offizielle Kommunikation. Diese soll heute Abend erfolgen. Sollte es so sein, dass diese Einschränkung für den Schengen-Raum gilt, dann gilt sie natürlich auch für die Schweiz. Aber hier sind wir noch etwas im Unklaren, deshalb auch der Prüfauftrag, den wir selbständig ausgelöst haben.

Meine Damen und Herren, Sie wissen es: Zwischenzeitlich haben auch zahlreiche andere Länder Ein- und Ausreisebeschränkungen verfügt und immer mehr Fluglinien werden eingestellt. In Anbetracht dieser Situation und der unberechenbaren Entwicklung ruft der Bundesrat Schweizerinnen und Schweizer, die im Moment auf Reisen im Ausland sind, dazu auf, in die Schweiz zurück zu kehren.

Betroffene Personen sollen nun aktiv werden und selbständig mit dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft und allenfalls auch mithilfe der eigenen Reiseversicherung die Rückreise organisieren. Reisende sind dabei gebeten, die lokale Gesetzgebung einzuhalten.

Am letzten Freitag habe ich auch schon kurz den Asylbereich erwähnt, gerne komme ich noch einmal darauf zu sprechen. Natürlich gilt weiterhin: In Zusammenhang mit dem Coronavirus stellen Asylsuchende keine besondere Gefahr dar, und werden gleichbehandelt wie alle anderen Personengruppen. Für sie gilt daher ebenfalls ein Einreiseverbot, da sie ihr Asylgesuch in Italien, Deutschland, Frankreich oder Österreich stellen können. Damit befinden sie sich innerhalb der Schengen-Binnengrenzen und die Dublin III Verordnung sieht dies ausdrücklich so vor.

Heute Morgen, Herr Bundesrat Berset das gesagt, fand zudem ein Treffen mit den Kantonsregierungen statt. Ich selbst hatte ein Treffen mit den Spitzen der KKJPD und der SODK, die für den Asylbereich zuständig sind, mit dem Ziel, dass den Kantonen die Massnahmen des Staatssekretariats für Migration erläutert werden und damit wir auch gemeinsam unter diesen speziellen Voraussetzungen den ordentlichen, sicheren Betrieb gewährleisten können. Denn wir können nur Erfolg haben, wenn wir zusammenarbeiten und die Zusammenkunft heute Morgen war geprägt vom gemeinsamen Willen, hier gemeinsam diese Lage zu bewältigen.

 


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