"Beide Initiativen würden den Wirtschaftsstandort Schweiz zusätzlich belasten"

Bern, 27.10.2020 - Medienanlass in Gümligen; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin nehmen an einem Medienanlass in Gümligen Stellung zu den beiden Volksinitiativen vom 29. November.

Sehr geehrter Herr Röthlisberger
Sehr geehrte Damen und Herren
Lieber Guy

Ganz herzlichen Dank Herr Röthlisberger und an Ihre Familie, dass wir heute hier sein dürfen in Ihrem Betrieb.

Sie haben gesagt: die Volksinitiative könnte für ihr KMU schädlich und kaum umsetzbar.

Darum ist letztlich auch der Übernahme der Initiative irreführend, auch wenn er sich inzwischen eingebürgert hat. Der Initiativtext spricht klar von "Unternehmen" nicht "Konzernen". Zwar lässt die Initiative einen gewissen Spielraum für KMU, die geringe Risiken in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt ausweisen. Eine Studie (während der Debatte im Parlament zum indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats) hatte geschätzt, dass 80 000 Unternehmen von der "Konzernverantwortungsinitiative" betroffen sein könnten.

Was würde das konkret heissen? Die Initiative verlangt, dass Unternehmen künftig dafür sorgen müssen, dass sie mit ihren Geschäften weder Menschenrechte verletzen oder Umweltverstösse begehen. Das gilt aber nicht nur für die unmittelbare Tätigkeit des Unternehmens selber, sondern auch für die Tätigkeit aller anderer Unternehmen in der Lieferkette, vom Lieferanten bis hin zu den Unterlieferanten und den Produzenten. Das Unternehmen in der Schweiz müsste also genauen Einblick haben in die Geschäfte aller Unternehmen, mit denen es zu tun hat. Das ist beispielsweise für diesen Betrieb hier - wie Herr Röthlisberger es gerade erläutert hat - kaum machbar.

Ihre Schreinerei handelt bereits vorbildlich, indem es nur zertifiziertes Holz kauft. Mit einem solchen Label erfüllen Sie aber nicht von vornherein die Sorgfaltsprüfungspflichten im Bereich Umwelt und Menschenrechte, wie sie die Initiative in der ganzen Lieferkette verlangt. Das hat kürzlich auch ein Schweizer Schokolade-Unternehmen merken müssen, das seit Jahren mit berühmten Nachhaltigkeitslabels wie Utz oder Max Havelaar zusammenarbeitet. Ein Gütesiegel kann helfen, aber auch ein Gütesiegel bietet keine Garantie gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstösse. 

Denn selbst für Spezialisten wie Max Havelaar ist es nicht möglich, die gesamte Lieferkette zu kontrollieren und alle Risiken zu eliminieren.

Das gilt natürlich grundsätzlich auch für den Gegenvorschlag, allerdings beschränkt auf die besonders sensiblen Bereiche der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien. Im Gegensatz zur Initiative verknüpft der Gegenvorschlag diese Sorgfaltsprüfungspflicht aber nicht mit einer problematischen Haftungsnorm. Wird die Initiative angenommen, müssten Schweizer Unternehmen künftig nicht mehr nur für ihre eigenen Fehler haften, so wie sie es heute schon tun. Sie müssten neu auch für Schäden haften, die Tochterunternehmen oder auch wirtschaftlich abhängige Lieferanten verursachen, auch wenn sie rechtlich eigenständig sind. Und das Unternehmen selber müsste dann beweisen, dass es alles getan hat, um diese Schäden zu vermeiden.

Das ist in dieser Form international einmalig. Die Haftung, die die Initiative vorschlägt, benachteiligt damit Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Das schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz und gefährdet Arbeitsplätze.

Auch für den Bundesrat ist es selbstverständlich, dass Schweizer Unternehmen Menschenrechte und Umwelt überall respektieren müssen. Das ist selbstverständlich und darum auch unbestritten. Es geht um den Weg, den die Initiative wählt. Es ist ein radikaler Weg und diesen Weg lehnen der Bundesrat und das Parlament klar ab.

Deshalb unterstützt der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag, den das Parlament beschlossen hat. Dieser nimmt die Unternehmen ebenfalls deutlich stärker in die Pflicht als bisher. Er verpflichtet einerseits die grossen Schweizer Unternehmen erstmals gesetzlich dazu, transparent über die Risiken ihrer Tätigkeit für Mensch und Umwelt Bericht zu erstatten. Sie müssen dabei auch konkret aufzeigen, welche Massnahmen sie dagegen ergriffen haben. Das ist die sogenannte Berichterstattungspflicht. Sie entspricht den Pflichten, wie sie Unternehmen in der EU heute schon haben.

Zudem werden Schweizer Unternehmen mit dem Gegenvorschlag neu dazu verpflichtet, ich habe es bereits erwähnt, in der ganzen Lieferkette eine Sorgfaltsprüfung in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien durchzuführen. Diese Bereiche sind nicht willkürlich gewählt. Bei den Konfliktmineralien orientieren wir uns an der Regelung der EU, die nächstes Jahr in Kraft tritt. Und im Bereich der Kinderarbeit übernehmen wie das holländische Modell. Kinder sind besonders verletzlich. Es war mir darum ein persönliches Anliegen, dass das im indirekten Gegenvorschlag steht.

Der entscheidende Unterschied ist aber, dass der indirekte Gegenvorschlag auf zusätzliche Haftungsregeln verzichtet. Wir möchten Schweizer Unternehmen, wenn es um Menschenrechte und Umwelt geht, keinen Vorteil verschaffen. Aber wir wollen sie gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz auch nicht mit unrealistischen Forderungen benachteiligen. Wir wollen gleich lange Spiesse. Man kann es auch so sagen:

Der Gegenvorschlag ist ein Vorschlag für Herz und Verstand.

Mesdames et Messieurs, il s'agit aussi, le 29 novembre prochain, de rester pragmatiques et de ne pas surcharger encore les entreprises suisses dans cette période déjà particulièrement difficile. Ce mot d'ordre vaut non seulement pour l'initiative pour des entreprises responsables, mais aussi pour l'initiative dite contre le commerce de guerre. Ces deux initiatives seraient un frein pour les entreprises suisses. Alors qu'aujourd'hui, avec la pandémie qui reprend, l'objectif doit être de limiter autant que possible les dégâts économiques. Le Conseil fédéral n'a pas ici à l'esprit les intérêts de certaines entreprises en particulier, c'est à l'ensemble de la place économique suisse que nous devons veiller. Et c'est ce que ces deux initiatives ne font pas.

Geschätzte Damen und Herren, es geht am 29. November auch darum, dass wir Schweizer Unternehmen in der aktuell ohnehin schwierigen Lage nicht noch mehr belasten und jetzt Augenmass wahren. Das gilt nicht nur für die sog. Konzernverantwortungsinitiative, sondern auch für die sog. Kriegsgeschäfte-Initiative. Beide Initiativen würden den Wirtschaftsstandort Schweiz zusätzlich belasten. Dabei geht es jetzt, wo die Pandemie wieder aufflammt, vor allem darum, den wirtschaftlichen Schaden so gut es geht zu beschränken. Der Bundesrat hat dabei nicht irgendwelche Interessen einzelner Unternehmen im Auge, sondern den Wirtschaftsstandort Schweiz, zu dem wir Sorge tragen müssen. Das tun beide Initiativen nicht.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 


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