"Wer gegen die Initiative stimmt, stimmt nicht gegen den Schutz von Mensch und Umwelt"

Bern, 09.11.2020 - Podiumsdiskussion zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz, Luzern; Bundesrätin Karin Keller-Sutter - es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Diskussion über die Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" wird teilweise mit harten Bandagen geführt. Das gehört zwar zur Politik dazu. Aber wird man damit der Sache gerecht?

Natürlich geht es auch hier - wie bei jeder Abstimmung - am Schluss um ein simples Ja oder Nein zur Initiative. Es geht aber nicht um ein Ja oder ein Nein zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Sondern es geht einzig darum, ob man den Schutz von Menschenrechten und Umwelt mit den Mitteln der Initiative oder mit den Mitteln des Gegenvorschlags erreichen will.

Verfolgt man die Debatte, erkannt man ja wichtige Gemeinsamkeiten zwischen den Befürwortern der Initiative und den Befürwortern des Gegenvorschlags.

Ich lege hier die Position des Bundesrats und des Parlaments dar, die die Initiative ablehnen - und zwar, weil sie überzeugt sind, dass sie mehr Probleme schafft, als sie löst.

Aber auch Bundesrat und Parlament sind selbstverständlich der Meinung, dass Menschenrechte und Umwelt noch besser geschützt werden sollen. Darum unterstützen sie den indirekten Gegenvorschlag. Und wie die Initianten finden auch sie es selbstverständlich, dass Schweizer Unternehmen haften, wenn sie im Ausland einen Schaden anrichten. Das ist allerdings heute schon der Fall.

Was wir hingegen ablehnen, ist - erstens - eine Haftung von Schweizer Unternehmen für Dritte und - zweitens - die Benachteiligung von Zehntausenden Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten - und das mitten in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Auf diese schädlichen und letztlich kontraproduktive Elemente der Initiative verzichtet der Gegenvorschlag ganz bewusst.

Ich kann es auch so sagen: So gewichtig die Gemeinsamkeiten in der allgemeinen Haltung sind, so gewichtig sind die Unterschiede in der Wahl der konkreten Mittel. -

Geschätzte Damen und Herren,

Ganz konkret - worüber stimmen wir am 29. November ab? Zunächst darüber, ob Schweizer Unternehmen - und eben nicht nur einzelne Konzerne, sondern auch KMU - bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen dafür sorgen müssen, dass jedes einzelne Glied in ihrer Lieferkette die Menschenrechte und internationale Umweltstandards einhält. Das ist in der Praxis nicht umsetzbar - es ist schlicht nicht möglich, alle Risiken für Mensch und Umwelt im Vorfeld zu erkennen und zu kontrollieren. Selbst Anbieter von Gütesiegeln können das nicht garantieren.

Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel. Vergangene Woche traf ich Swissmem-Präsident Hans Hess an einer Veranstaltung in St. Gallen. Hess ist Präsident eine Firma, die im Zürcher Oberland Kabel für Kommunikationsverbindungen herstellt. Wie soll dieses Schweizer Unternehmen sicherstellen, dass die Kupfermine in Peru die Menschenrechte, zum Beispiel die Gewerkschaftsfreiheit, einhält? Wann ist diese Freiheit konkret verletzt? Und wie soll das Unternehmen garantieren, dass die Raffinerie oder das Transportunternehmen keine Umweltstandards verletzen?

Auch im internationalen Vergleich geht diese umfassende Sorgfaltsprüfung sehr weit. Heute kennt nur Frankreich eine ähnlich weitgehende Vorschrift. Diese gilt allerdings nur für sehr grosse Unternehmen mit mehreren Tausend Angestellten. Die sogenannte Konzerninitiative betrifft dagegen potenziell alle Unternehmen in der Schweiz - also eben nicht nur Konzerne, sondern auch KMU. Der Initiativtext sieht einzig vor, dass - ich zitiere - "der Gesetzgeber bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungspflicht Rücksicht nimmt auf die Bedürfnisse von kleineren und mittleren Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen". Das ist keine Ausnahme. Nicht die Grösse eines Unternehmens zählt, sondern das Risiko.

Wir stimmen am 29. November aber auch darüber ab, ob man diese Sorgfaltsprüfungspflicht mit einer neuen, international einmaligen Haftungsnorm verknüpfen will.

Ich möchte es nochmals ganz klar festhalten: Schon heute haftet jedes Schweizer Unternehmen, wenn es im Inland oder im Ausland einen Schaden anrichtet. Es haftet aber nur für Schäden, die es selber verursacht, und es haftet in der Regel nach dem Recht vor Ort. Das sind bewährte Rechtsgrundsätze.

Die Initiative bricht mit diesen Grundsätzen. Sie will eine neue, zusätzliche Haftungsnorm für Schweizer Unternehmen. Es soll nicht mehr nur für sein eigenes Fehlverhalten haften, sondern neu auch für das Fehlverhalten von anderen Unternehmen. Konkret geht es um Tochtergesellschaften, aber auch wirtschaftlich abhängigen Zulieferern - Unternehmen also, die rechtlich eigenständig sind. Verursacht ein solches Unternehmen einen Schaden, müsste das Schweizer Unternehmen dafür geradestehen - und zwar unabhängig von seinem eigenen Verschulden. Will sich das Unternehmen aus dieser Haftung befreien, muss es selber beweisen, dass der Schaden entstanden ist, obwohl es sorgfältig gehandelt hat. Das ist eine sehr hohe Beweishürde, weil wie gesagt kein Unternehmen je alle Risiken erkennen und kontrollieren kann.

Meine Damen und Herren,

Kein Land kennt eine derart weitgehende Haftungsregelung wie sie die Initiative verlangt. Es wäre ein internationaler Alleingang. Während der Gegenvorschlag international abgestimmt ist und für gleich lange Spiesse sorgt, würde die Initiative Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen. Sie würde damit nicht nur unseren Wirtschaftsstandort schwächen und Arbeitsplätze gefährden. Schweizer Unternehmen, selbst wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln - und die allermeisten tun das -, könnten sich aufgrund der zusätzlichen Klagerisiken auch aus Entwicklungsländern zurückziehen. Damit wäre niemandem gedient.

Ich habe es eingangs gesagt: Wer am 29. November Nein zur Initiative stimmt, stimmt nicht gegen den Schutz von Mensch und Umwelt. Er stimmt für den Gegenvorschlag.

Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet die grossen Schweizer Unternehmen erstmals gesetzlich zu mehr Transparenz. Sie müssen Bericht erstatten, welche Risiken für Mensch und Umwelt ihre Geschäftstätigkeit im Ausland mit sich bringt. Sie müssen auch darlegen, welche Massnahmen sie dagegen ergriffen haben. Das ist die sogenannte Berichterstattungspflicht.

Der Gegenvorschlag deckt dabei mehr Bereiche ab als die Initiative: Auch über Soziales, Arbeitnehmerbelange und Korruption muss Bericht erstattet werden.

Der Gegenvorschlag sieht wie die Initiative zusätzlich auch Sorgfaltsplichten vor, er beschränkt sie aber auf die Bekämpfung von Kinderarbeit und des Handels mit sogenannten "Konfliktmineralien", also Mineralien, wo die Gefahr besteht, dass man mit dem Handel Konflikte mitfinanziert. Diese Bereiche sind nicht willkürlich gewählt. Sie sind einerseits besonders sensibel, wir übernehmen damit aber andererseits auch Regelungen, die im europäischen Umfeld bereits bestehen. Bei den Konfliktmineralien orientieren wir uns an der EU-Richtlinie, die nächstes Jahr in Kraft tritt. Bei der Kinderarbeit übernehmen wir das holländische Modell. Damit gehen wir weiter als die EU. Das ist aber gerechtfertigt, denn Kinder sind besonders verletzlich.

Der Gegenvorschlag enthält zudem eine Strafbestimmung: Unternehmen, die gegen die Berichterstattungspflicht verstossen, werden mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken bestraft. Das gilt auch für die Berichterstattung über die besonderen Sorgfaltsprüfungspflichten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Gegenvorschlag ermöglicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 29. November eine echte Wahl. Mit dem Gegenvorschlag nehmen wir die Unternehmen erstmals verbindlich in die Pflicht. Für manche Firmen wird das schon eine rechte Herausforderung sein. Aber der Gegenvorschlag verzichtet auf die besonders schädlichen Elemente der Initiative. Das sind jene Elemente, die die Schweizer Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligen und damit Arbeitsplätze nicht nur in der Schweiz gefährden, sondern auch Investitionen von Schweizer Unternehmen in Entwicklungsländern.

Ich habe eingangs erwähnt, dass die Auseinandersetzung in diesem Abstimmungskampf manchmal hart ist. Aber ich freue ich mich, dass wir sie überhaupt führen können. Dass wir sie auch hier im Verkehrshaus Luzern führen können - trotz der Pandemie, die uns einschränkt und allen schwer zu schaffen macht. Sie zeigt, wie verletzlich auch ein Land mit einem hochmodernen Gesundheitswesen und einer starken Wirtschaft wie die Schweiz sein kann. Ich bin zwar zuversichtlich: Wir werden diese Krise überwinden. Aber wir müssen uns auch nichts vormachen: Die Folgen der Krise werden noch lange spürbar sein. Der Bundesrat setzt alles daran, sowohl die kurzfristigen wie auch die langfristigen Folgen so gut wie möglich abzufedern. Wir sind in der glücklichen Lage, dass wir uns das leisten können. Das verdanken wir nicht nur dem Glück, sondern auch den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zu denen die Schweiz stets Sorge getragen hat. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört ganz zentral auch die Rechtssicherheit. Diese sollten wir in unsicheren Zeiten nicht aufs Spiel setzen mit Experimenten. Der ausgewogene und international abgestimmte Gegenvorschlag stellt dies sicher.

Mit ihm sorgen wir dafür, dass Schweizer Unternehmen gegenüber ihren europäischen Konkurrenten nicht bevorteilt, aber eben auch nicht benachteiligt sind. Anders als die Initiative ist er auch sofort umsetzbar.

Der Gegenvorschlag tritt allerdings nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird. Ein Nein zur Initiative ist also kein Nein zu Umwelt und Menschenrechten, sondern ein Ja zum Gegenvorschlag.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

 


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90821.html