Volksabstimmung "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste" vom 7. März 2021

Bern, 14.01.2021 - Eröffnungs-Medienkonferenz vom 14. Januar 2021

Sehr geehrter Herr Ständerat
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident und Präsident der KdK [Konferenz der Kantonsregierungen]
Sehr verehrte Damen und Herren

Das Internet gehört für die meisten von uns längst zum Alltag, es ist unser täglich Brot. Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich als Erstes am Morgen jeweils E-Paper lese. Ich habe keine gedruckte Ausgabe mehr der Tageszeitungen.

Wir kaufen auch ein Zugsticket, bestellen Waren, Lebensmittel oder einen Betreibungsregisterauszug und bezahlen auch Rechnungen online. Die fortschreitende Digitalisierung erhielt im vergangenen Jahr mit der Corona-Pandemie - und das wird ja leider noch andauern - einen zusätzlichen Schub, weil wir alle unsere physischen Kontakte einschränken mussten und auch weiterhin werden einschränken müssen. So wies beispielsweise der Onlinehandel für die ersten acht Monate im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr ein kumuliertes Plus von 33 Prozent aus. Und viele arbeiten im Moment im Homeoffice oder lernen im Fernunterricht.

Und bei fast allem, das wir online tun, müssen wir uns identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren. Oft brauchen wir ein Login mit Benutzernamen und Passwort und oft müssen wir dafür auch Personendaten hinterlegen. Keines dieser Verfahren ist in der Schweiz jedoch gesetzlich geregelt und damit vom Staat anerkannt und kontrolliert. Bei manchen Dienstleistungen ist es zudem entscheidend, dass beide Seiten mit Sicherheit wissen, mit wem sie es zu tun haben, und dass die Daten besonders gut geschützt sind. Ich denke hier etwa an Bankgeschäfte oder auch ans E-Government, also an Kontakte von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat. Dazu müssen Personen im Internet eindeutig und sicher identifiziert werden können. Und dazu dient eine staatlich regulierte E-ID.

Le Conseil fédéral et le Parlement ont élaboré une loi qui sert de base à une identification électronique. Cette identification est reconnue par la Confédération, qui assume la responsabilité de son fonctionnement sûr et fiable. En résumé, la nouvelle identité électronique telle que la loi la propose est sûre, elle est simple et elle est pratique.

Bundesrat und Parlament haben ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine elektronische Identifizierungsmöglichkeit. Diese wird vom Bund anerkannt und der Bund übernimmt dafür die Verantwortung, so dass diese elektronische Identifizierung sicher und zuverlässig funktioniert. Kurz: Die neue E-ID, wie sie das E-ID-Gesetz vorschlägt, ist sicher, einfach und praktisch.

Es sind natürlich nicht alle Menschen gleichermassen euphorisch über die fortschreitende Digitalisierung unseres Alltags. Darum ist es auch wichtig, dass die E-ID freiwillig ist und dass eben das herkömmliche Online-Shopping weiterhin auch ohne E-ID möglich ist. Das war ein wichtiges Anliegen des Konsumentenschutzes in den Beratungen des Parlaments.

Nun, gegen dieses E-ID-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee kritisiert primär das gewählte Modell der Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Mit einem Nein soll rasch ein rein staatliches Modell geschaffen werden.

Lassen Sie mich dazu kurz etwas sagen: Die Geschichte der E-ID ist bereits sehr lang. Die Diskussionen begannen bereits vor etwa 20 Jahren. Im Zentrum stand immer die gleiche Frage: Soll es eine rein staatliche, eine rein private oder eine Lösung dazwischen sein? Am Ende hat sich ein ausgewogenes, zukunftsorientiertes Modell durchgesetzt, das eine klare Rollenteilung zwischen Staat und Privaten vorsieht, mit einer sehr starken Rolle des Staates. Diese Rolle des Staates wird ja immer etwas unterschätzt in dieser Diskussion.

Bei dieser Rollenteilung tut der Bund das, was nur der Bund tun kann: Er übernimmt die hoheitlichen Aufgaben, indem er die Identität der einzelnen Personen überprüft und garantiert. Denn der Bund - und nur der Bund - führt die Register mit den Daten, die zur Identifikation notwendig sind. Der Bund setzt zudem die Rahmenbedingungen. Es ist der Bund, der die E-ID-Anbieterinnen anerkennt, der sie kontrolliert und prüft. Und er prüft, ob sie eben die gesetzlichen Vorgaben, unter anderem die Sicherheit und den Datenschutz, einhalten. Es gibt drei Tätigkeiten: überprüfen, anerkennen, kontrollieren. Der Staat behält also bei der Ausstellung einer E-ID seine hoheitlichen Kernaufgaben in der eigenen Hand. Der Staat übernimmt damit die Verantwortung für ein sicheres und vertrauenswürdiges System.

Die technische Umsetzung hingegen, das können auch Private, Kantone oder Gemeinden. Deshalb überlässt es der Bund den verschiedenen Anbieterinnen, die elektronischen Träger - also die Materialisierung, die Umsetzung - der elektronischen Identität zu entwickeln und zu betreiben. Diese Unternehmen, oder auch Kantone oder Gemeinden, stellen dann den Träger der E-ID zur Verfügung Das können Chipkarten sein, USB-Sticks, in der jüngsten Zeit waren es wahrscheinlich vor allem Smartphone-Apps, oder vielleicht auch Träger, die wir heute noch nicht kennen, weil sie sich in der Zukunft entwickeln werden, die heute noch gar nicht existieren. Das gewählte Modell ist also flexibel und offen für neue Entwicklungen und damit ist die E-ID einfach und praktisch und alle können sie benutzen.

Das Parlament hat den Vorschlag des Bundesrats aus dem Jahr 2018 präzisiert: Es hat den Datenschutz weiter erhöht, die Rolle des Bundes noch klarer definiert und mit der Schaffung einer unabhängigen, nicht weisungsgebundenen Kommission, der sogenannten. «EIDCOM», die Aufsicht und Kontrolle verstärkt. Diejenigen unter Ihnen, die die Parlamentsdebatte verfolgt haben, wissen, dass ich im Namen des Bundesrates diese Anliegen im Parlament aufgenommen und auch unterstützt habe. Das Parlament hat auch - mit Unterstützung des Bundesrats - zentrale Anliegen des Konsumentenschutzes aufgenommen, etwa, dass das Einkaufen im Internet weiterhin auch ohne E-ID möglich sein wird.

Diese E-ID-Lösung ist also ein klassischer Kompromiss zwischen den verschiedenen Anliegen und Ansprüchen, zwischen Datenschutz, eindeutiger Identifizierung, neutraler technischer Umsetzung und Sicherheit. Mit der gewählten Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten kann aber auch dem weiteren technologischen Fortschritt am besten Rechnung getragen werden. Es ist also ein ausgewogenes und zukunftsorientiertes Modell. Auch deshalb hat es im Parlament grosse Mehrheiten gefunden.

Cette solution pour l'e-ID est donc un compromis classique entre les différents souhaits et exigences, entre la protection des données, l'identification univoque, la neutralité de la mise en œuvre technique et la sécurité. La répartition des tâches entre l'État et le privé est aussi le modèle qui permet le mieux de suivre l'évolution du progrès technologique. Le modèle proposé est ainsi équilibré et orienté vers l'avenir. C'est aussi pour cela qu'il a été largement adopté par le Parlement.

Si la Suisse veut rester en phase avec son temps, elle a besoin d'une identification électronique reconnue par l'État. Ça, personne ne le conteste vraiment. Mais un non à cette loi ne serait pas automatiquement un oui à une solution purement étatique. Nous ne savons pas si une telle solution peut s'imposer, politiquement et aussi techniquement. Ce qui est certain, c'est que nous aurions toujours besoin d'une nouvelle loi, et que pendant encore des années, nous n'aurions pas d'e-ID reconnue par l'État.

Nun, wenn die Schweiz mit der Zeit gehen will und auch die Digitalisierung der Schweiz vorantreiben will, braucht es eine staatlich anerkannte E-ID. Das ist weitgehend unbestritten. Und ein Nein zu diesem Gesetz wäre aber - das muss man klar sagen - nicht automatisch ein Ja zu einer rein staatlichen Lösung. Ob sich eine solche Lösung politisch und technisch durchsetzen würde, wissen wir nicht. Sicher aber wäre, dass wir ein neues Gesetz brauchen würden und während weiteren Jahren keine staatlich regulierte E-ID hätten.

Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, und ich bin froh, dass ich heute begleitet werde. Der Präsident der KdK und der Präsident des Gemeindeverbands sind hier. Der Präsident des Städteverbands, der sich übrigens auch für die E-ID ausgesprochen hat, ist hier nicht anwesend. Aber das unterstreicht, dass die öffentliche Hand in der Schweiz hinter diesem Gesetzesprojekt steht.

 


Adresse für Rückfragen

Kommunikationsdienst EJPD, T +41 58 462 18 18



Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-90819.html