Widerhandlungen im Strassenverkehr nehmen weiter zu

Bern, 03.04.2002 - Auch im vergangenen Jahr hat die Zahl der Verstösse im Strassenverkehr wieder zugenommen. Dies zeigt die Statistik der Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (ADMAS) 2001, die das Bundesamt für Strassen (ASTRA) veröffentlicht hat. Gesamtschweizerisch wurden 60003 Führerausweisentzüge und 52486 Verwarnungen verzeichnet. Die Zahl der Entzüge wegen Geschwindigkeitsübertretungen nahm dabei um 12,3 Prozent, jene wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) um 7,9 Prozent zu.

Das Bundesamt für Strassen musste im letzten Jahr 52486 Verwarnungen und 60003 Führerausweisentzüge, die von den Kantonen gegen fehlbare Motorfahr-zeugführerinnen und -führer ausgesprochen wurden, in das Register der Administrativmass-nahmen (ADMAS) aufnehmen. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 9,6 respektive 11,6 Prozent. Auch im vergangenen Jahr wurden diese Massnahmen vorwiegend wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen verfügt (69,5 Prozent der Verwarnungen und 47,8 Prozent der Ausweisentzüge). An zweiter Stelle folgen bei den Verwarnungen die Unaufmerksamkeit (11 Prozent der erfassten Meldungen) und die Missachtung des Vortritts (in 10,2 Prozent).
Insgesamt kam es wegen Geschwindigkeitsübertretungen zu 28669 Führerausweisentzügen, was einer Zunahme von 12,3 Prozent entspricht. Die Zahl der Entzüge wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (FiaZ) stieg daneben um 7,9 Prozent auf 17006. 1115 Trunksüchtige mussten ihren Ausweis unbefristet abgeben (+ 21.1 Prozent). Der Ausweis musste infolge Medikamentenmissbrauch oder Drogenkonsum in 495 Fällen (Vorjahr 383) warnungshalber entzogen werden (+ 29.2 %). Die Zahl der Drogensüchtigen, die ihren Ausweis auf unbestimmte Zeit abgeben mussten, ist ebenfalls gestiegen (986 Entzüge oder + 12.3 %). Eine Umfrage bei den kantonalen und städtischen Polizeikorps hat dabei ergeben, dass diese Zunahmen insgesamt unabhängig der Kontrollintensität festzustellen sind.

Bundesgerichtspraxis zeigt Wirkung

Die im Weiteren zu verzeichnende Zunahme der Sicherungsentzüge bei Trunksucht (+ 21 Prozent) ist nebst dem effizienteren Vorgehen der Polizei bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch auf eine Praxisänderung des Bundesgerichts zurückzuführen, die auf einen Antrag des ASTRA hin eingeführt wurde. Demnach muss eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden, wenn eine Person beim ersten FiaZ mehr als 2,5 Promille Alkohol im Blut hat, bzw. bei einem Rückfall mehr als 1,6 Promille.

UVEK Eidgenössisches Departement für
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