Neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik: Erarbeitung eines Bewertungssystems für Massnahmen

Bern, 16.01.2004 - In der Formulierung der neuen Verkehrssicherheitspolitik des Bundes wurde ein weiterer Schritt getan. Das Bundesamt für Strassen hat einen Entwurf von Bewertungskriterien und -methoden für die spätere Auswahl der Massnahmen präsentiert. Gleichzeitig hat es eine provisorische Liste von Massnahmenideen zur Zielerreichung vorgelegt. Die Stossrichtungen der zu prüfenden Ideen betreffen das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, die Strasseninfrastruktur und die Fahrzeuge. Das Bewertungssystem ermöglicht die Fertigstellung der Arbeiten, d.h. die Beschreibung und die Auswahl der Massnahmen, die dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bis Ende 2004 unterbreitet werden sollen.

Die vierte Etappe des partizipativen Prozesses war der Erarbeitung des Bewertungssystems gewidmet. Gleichzeitig sind Ideen für Massnahmen zusammengestellt worden, mit denen das Sicherheitsziel – bis 2010 weniger als 300 Tote und weniger als 3000 Schwerverletzte auf der Strasse – erreicht werden soll.


Genauigkeit und Differenziertheit des Bewertungssystems

Das Bewertungssystem dient dazu, die einzelnen Massnahmen und ihre Auswirkungen zu beschreiben und zu vergleichen. Es handelt sich daher um ein grundlegendes Instrument für die Auswahl der Massnahmen im Herbst 2004. Die Massnahmen können in zwei Kategorien unterteilt werden:

- die Sicherheitsmassnahmen, welche eine direkte Wirkung auf Anzahl, Art und Folgen der Unfälle haben; und

- die Basismassnahmen, welche nicht über diese direkte Wirkung verfügen, aber die nötigen Voraussetzungen schaffen, damit die Sicherheitsmassnahmen ihre Wirkung entfalten können (Forschung, Statistik, Planung usw.).

Hinsichtlich der Sicherheitsmassnahmen werden folgende Bewertungskriterien vorgeschlagen:

-Wirkungspotenzial (Verringerung der Zahl der Unfallopfer)

- Effizienz (Verhältnis Kosten/Nutzen)

-Umsetzbarkeit (prognostizierte Chance, dass eine Massnahme rasch und einfach umgesetzt werden kann)

- Einfluss auf die individuellen Entscheidungsmöglichkeiten

- Schutz der unfreiwillig Gefährdeten oder schwächereVerkehrsteilnehmenden

- Verträglichkeit mit Zielen in anderen Bundespolitikfeldern.


Ideenliste noch provisorisch

Die aktuelle Ideenliste ist nicht abschliessend. Sie wurde aus Vorschlägen von Fachgruppen zusammengestellt.

Die Stossrichtungen sind die folgenden:

- Menschliches Fehlverhalten ist die wichtigste Unfallursache. Die Verkehrsteilnehmenden müssen darum besser ausgebildet und fortlaufend weitergebildet und sensibilisiert werden.

- Die grosse Zahl an Verhaltensregeln wird für die Verkehrsteilnehmenden immer unübersichtlicher. Die Verkehrsregeln müssen vereinfacht werden, um sie für alle verständlicher zu machen.

- Die Strasseninfrastruktur kann noch verbessert werden. So sollen zum Beispiel potenzielle Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte saniert werden.

- Die Fahrzeuge sollen primär durch internationale Normen sicherer gemacht werden. Damit wird ein Schweizer Alleingang vermieden, und gleichzeitig werden auch die ausländischen Fahrzeuge, die durch die Schweiz fahren, sicherer. Geprüft werden aber auch zusätzliche Anforderungen für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge (z. B. Ausrüstungen von Lastwagen zur Verhinderung von Toter-Winkel-Unfällen oder Einbau eines Unfalldatenaufzeichnungsgerätes).

Der Abschluss des partizipativen Prozesses zur Politikformulierung umfasst demnach die Beschreibung, die Bewertung und die Auswahl der umzusetzenden Massnahmen. Der Vorschlag für die neue Strassen-Verkehrssicherheitspolitik soll Ende 2004 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterbreitet werden.


ASTRA
Bundesamt für Strassen
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Weitere Auskünfte:
Informationsdienst des Bundesamtes für Strassen, Tel. 031 324 14 91


Beilagen:

- Dritter provisorischer Synthesebericht zur neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik

- Ideenliste



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