Neue Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik - Ideen von Fachgruppen bewertet

Bern, 10.08.2004 - Die Fachgruppen für eine neue Verkehrssicherheitspolitik haben rund hundert Ideen zur Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit bewertet. Die besten Massnahmen werden von den Fachleuten in den kommenden Monaten noch einmal eingehend unter die Lupe genommen und gegen Ende Jahr dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Beurteilung unterbreitet. Dem Bundesrat wird voraussichtlich bis Mitte 2005 ein entsprechender Antrag gestellt.

Die aus Fachleuten und Vertretern der betroffenen Kreise zusammengesetzten Gremien arbeiten weiter an der Formulierung der neuen Strassenverkehrs-Sicherheitspolitik. Ziel ist es, bis im Jahre 2010 die Anzahl Verkehrstote auf weniger als 300 pro Jahr und die Anzahl Schwerverletzte auf weniger als 3000 pro Jahr zu senken.

Über 100 Ideenvorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Schweizer Strassen wurden geprüft. Nach einer detaillierten Beschreibung jeder einzelnen Massnahme durch die Fachgruppen wurden die Vorschläge anhand eines festgelegten Bewertungsverfahrens nach verschiedenen Kriterien (Wirkungspotential, Effizienz, Umsetzbarkeit, Einfluss auf die persönliche Freiheit, Schutzwirkung für Schwächere sowie Verträglichkeit mit Zielen in anderen Bundespolitikfeldern) beurteilt. Dabei galt es zwischen Massnahmen, die unmittelbare Wirkung auf die Verkehrssicherheit haben und solchen, die als Basis für die Umsetzung der neuen Strassen-Verkehrssicherheitspolitik dienen, zu unterscheiden.

Aufgrund dieser Beurteilungen wurden nun diejenigen Massnahmen ausgewählt, die am besten bewertet wurden und gleichzeitig geeignet sind, das ehrgeizige Ziel am ehesten zu erreichen. Die Liste der Massnahmen ist im Anhang zu dieser Medienmitteilung aufgeführt.

Das weitere Vorgehen

Die Massnahmenliste wird Mitte August schliesslich noch einmal mit den diversen Fachgruppen diskutiert und gegebenenfalls angepasst. Anschliessend wird die bereinigte Liste Mitte September dem Begleitausschuss, in dem das Parlament, das Bundesgericht, die Kantonsregierungen, Präsidium oder Direktion von Dachorganisationen und Spitzenverbänden, vertreten sind, vorgelegt.

Der Schlussbericht mit den Massnahmen wird dem UVEK ungefähr gegen Ende Jahr unterbreitet. Damit kann der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2005 entscheiden.

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Beilage: Massnahmenliste



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